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Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
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Redeordnung

Die Redeordnung legt die Reihenfolge der einzelnen Redebeiträge fest. Beispielsweise beginnt bei Vorlagen des Senats ein Mitglied der nicht am Senat beteiligten Fraktionen, bei Anträgen und Beschlussempfehlungen ein Mitglied der antragstellenden Fraktion. Im Übrigen bestimmt der Präsident die Reihenfolge; dabei berücksichtigt er die Wortmeldungen im Wechsel zwischen Mitgliedern der am Senat beteiligten Fraktionen und Mitgliedern der nicht am Senat beteiligten Fraktionen entsprechend ihrer Stärke.