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Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
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Präsidium

Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin, den beiden Vizepräsidenten und den Beisitzern. Das Präsidium beschließt in allen inneren Angelegenheiten des Abgeordnetenhauses, soweit sie nicht dem Präsidenten oder der Präsidentin vorbehalten sind. Es entwirft den Haushaltsplan des Abgeordnetenhauses und verfügt über die Verwendung der dem Abgeordnetenhaus vorbehaltenen Räume.