
Präsidium
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten und den Beisitzern. Das Präsidium beschließt in allen inneren Angelegenheiten des Abgeordnetenhauses, soweit sie nicht dem Präsidenten vorbehalten sind. Es entwirft den Haushaltsplan des Abgeordnetenhauses und verfügt über die Verwendung der dem Abgeordnetenhaus vorbehaltenen Räume.