Vor
Eintritt in die Tagesordnung
Der Ausschuss gedenkt des verstorbenen Abgeordneten Bernd Holtfreter (PDS).
Punkt
1 der Tagesordnung
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Aktuelle Viertelstunde |
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(auf
Antrag der Fraktion der CDU)
b) Ist mit einer Fortsetzung
der Baumaßnahmen an der Topographie des Terrors noch vor der Sommerpause zu
rechnen?
(auf Antrag der Fraktion der
SPD)
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf die Fragen von Frau Abg. Grütters (CDU) und Frau Abg. Lange (SPD), nach Insolvenz der Firma Leonhardt & Engel sei die Bauleistung erneut europaweit ausgeschrieben worden. Die Angebote seien zwischenzeitlich gesichtet und es sei festgestellt worden, dass die Angebote über dem festgesetzten Kostenrahmen lägen. Seine Verwaltung und SenStadt unter Einbeziehung der Staatsministerin führten Sondierungsgespräche dahin gehend, ob Kostenreduzierungen möglich seien. Er wolle jedoch gegenwärtig keine vorschnellen Verlautbarungen über die Gespräche machen. Die Staatsministerin habe Unterstützung dabei zugesagt, sich auch möglicherweise persönlich in die Gespräche einzuschalten, um zu einer Lösung zu gelangen.
Frau Abg. Grütters (CDU) erkundigt sich, ob Alternativen zum Zumthor-Entwurf geprüft würden. Wie laute der Zeitrahmen für die Realisierung?
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, die Prüfungen bezögen sich auf die Realisierung des Zumthor-Entwurfs. Entscheidend sei, den Kostenrahmen zu halten. Bei konstruktiven Veränderungen seien wohl auch zeitliche Verzögerungen zu erwarten. Eine Infragestellung dieses Entwurfs würde jedoch die Zeitfrage noch ganz anders belasten.
Frau Abg. Lange (SPD) möchte wissen, ob das Bauvorhaben überhaupt fortgesetzt werde.
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, es müsse ein möglichst breiter Konsens für das Bauprojekt gefunden werden, da die Öffentlichkeit durch die bisherigen Probleme bereits sehr belastet worden sei. Bei Abwägung der Optionen seien auch die bereits verausgabten Mittel zu berücksichtigen.
(auf Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf die Frage von Frau Abg. Ströver (Grüne), obwohl der Umfang der zu beauftragenden Gutachten zur Umsetzung der Opernstrukturreform nicht ausschreibungsbedürftig gewesen sei, habe er sich dennoch dazu entschlossen, eine beschränkte Ausschreibung zu veranstalten. Das eine von zwei Gutachten widme sich den stiftungsrechtlichen, steuerrechtlichen und personalrechtlichen Aspekten des Umsetzungsprozesses des Opernstrukturkonzeptes. Für dieses Gutachten hätten nach beschränkter Ausschreibung 9 Angebote vorgelegen, von denen 3 qualitativ gleichwertige in die engere Wahl gekommen seien. Den Zuschlag habe wegen des preisgünstigsten Angebots die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Knauthe erhalten. Der Umfang des Vertragsvolumens betrachte inkl. Mehrwertsteuer 85 000 €. Das andere Gutachten betreffe den Themenkomplex der Neuorganisation des Werkstättenbereichs und eine zu errichtenden Bühnenservice-GmbH. Nach Sichtung von 6 vorliegenden Angeboten seien zwei qualitativ gleichwertige Angebote in die engere Auswahl gelangt. Den Zuschlag habe die „Culturplan Unternehmensberatung AG“, ein Unternehmen der ICG Infora Consulting Group aus Graz und Krefeld erhalten. Das Angebot sei nicht nur geringfügig preiswerter gewesen, sondern darüber hinaus sei auch die einschlägige Erfahrung des Unternehmens mit der erfolgreichen Bewältigung einer ähnlichen Aufgabe in Wien berücksichtigt worden. Das Vertragsvolumen habe den Umfang von 94 500 €. Die Gutachten würden bis Mitte/Ende Juni vorgelegt und sollten unmittelbar nach Vorlage der Bundeskabinettsentscheidung über den Haushalts 2004 Eingang in die nächste Beschlussfassung des Senats zur Umsetzung der Opernstrukturreform finden.
Nach Beschlussfassung des Senats seien lediglich diese beiden Gutachten vergeben worden. Zuvor habe der Konsultationsprozess mit der Deutschen Opernkonferenz stattgefunden. In diesem Zusammenhang seien verschiedene Papiere gefertigt worden, die dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben worden seien. Die Mittel für diese Gutachten würden aus dem Etat der Senatskanzlei aus Mitteln zur Finanzierung der Verwaltungsreform und der Reformagenda des Landes Berlin, also nicht aus dem Kulturhaushalt entnommen.
(auf Antrag
der Fraktion der PDS)
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf die Frage des Abg. Brauer (PDS), die Mittel seien inzwischen freigeschaltet worden und den Bezirken im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt worden. In einer Vorlage seien bekanntlich die modifizierten Vergabekriterien des so genannten Bezirkskulturfonds dargestellt worden. Nach diesen Vergabekriterien seien die Bezirke gebeten worden, Anträge zu stellen und ihre Projekte vorzustellen. Inzwischen lägen aus 6 Bezirken solche Anträge vor, nämlich aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg. Entsprechend diesen Anträgen seien die Mittel freigegeben worden. Auch von den anderen Bezirken würden entsprechende Anträge erwartet. Die Bezirke seien seit 3. 1. 03 dazu aufgefordert. Die Bezirke seien gut beraten, die Anträge möglichst schnell zu stellen. Der ursprüngliche Ansatz des Bezirkskulturfonds in Höhe von 511 T€ sei unvermindert im Nachtragshaushalt bestätigt worden; insofern liege dieselbe Summe wie 2002 vor.
Herr Mehlitz (SenWissKult) erläutert, die Mittel würden in den Titel eingestellt und für die Bezirke freigegeben, die sie dann abrufen könnten.
Sen Dr. Flierl (WissKult) ergänzt, der Bericht zur bezirklichen Kulturarbeit liege von Seiten seiner Verwaltung in den entsprechenden Redaktionsfristen bereits vor. In den Bericht sei auch die Erwägung einer Strukturkommission aufgenommen worden. Gerade dieser Aspekt werde jedoch von Seiten der mitzeichnungsberechtigten SenInn bzw. SenFin angehalten. Er sei bereit, dem Ausschuss als Entwurf die Ausführungen von SenWissKult, die mit den Kulturamtsleitern und Stadträten abgestimmt seien, zur Kenntnis zu geben. Auf diese Weise könne die Frage bei der Beratung des Doppelhaushalts rechtzeitig einbezogen werden.
Frau Abg. Meister (FDP) fragt nach der Neubesetzung der Staatssekretärsstelle bei SenWissKult.
Sen Dr. Flierl
(WissKult) antwortet, die Frage sei noch immer im Gespräch. Auch zu seiner
Entlastung sei eine Besetzung dringend notwendig. Umfängliche Gespräche mit
verschiedenen Kandidaten und Kandidatinnen seien geführt worden. Die Berliner
Situation lade jedoch nicht dazu ein, diese Aufgabe freudig zu
übernehmen.
Abg. Dr. Jungnickel (fraktionslos) fragt nach Überlegungen, die Freie Berliner Kunstausstellung FBK wiederzubeleben.
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, seine Verwaltung erwäge diese Frage gegenwärtig nicht.
Die
Aktuelle Viertelstunde ist beendet.
Punkt
2 der Tagesordnung
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a) |
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Auswertung der
Anhörung zur Gesamtsituation der
Bildenden Künstlerinnen und Künstler in Berlin
unter besonderer Berücksichtigung ihrer sozialen
Situation (auf Antrag aller Fraktionen) |
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b) |
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Kürzung des
Atelierprogramms durch den Senat
(auf Antrag der Fraktion der CDU) |
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Sen Dr. Flierl (WissKult) verweist zu den aktuellen Zahlen bezüglich der Situation der bildenden Kunst in Berlin auf die von ihm verteilte Unterlage von SenWissKult vom 5. 5. 03 (siehe Anlage zum Inhaltsprotokoll S. 10 ff.). Die Sozialdaten der bildenden Künstlerinnen und Künstler in Berlin stünden in keinem angemessenen Verhältnis zur gewichtigen Rolle der bildenden Kunst in Berlin und der überregionalen Attraktivität der Stadt für bildende Kunst. Die Anhörung habe gezeigt, dass die wirtschaftliche Situation der Galerien gefährdet sei und dass die Ausstellungsmöglichkeiten für die Berliner Künstlerinnen und Künstler als unbefriedigend eingeschätzt würden. Insbesondere die Förderung kleiner und mittlerer Ausstellungsvorhaben sei ungenügend. Positiv sei besonders die Künstlerinnenförderung in den letzten Jahren gewesen. Durch das Künstlerinnenprogramm seien erkennbare Fortschritte zu verzeichnen. Die Analysen zeigten, dass die soziale Künstlerförderung weiterhin unabdingbar sei.
Das damalige Konzept der sozialen Künstlerförderung sei nach seiner Auffassung so nicht aufgegangen. Die Verwertungserwartungen der in den letzten Jahrzehnten entstandenen Werksammlung hätten sich nicht realisieren lassen. Pro Jahr sei eine Veräußerung um ca. 60 000 € erreicht worden. Der Verwertungsansatz müsse von der Förderung der zeitgenössischen Künstler getrennt werden. Die Förderung dürfe nicht auf die Depotkosten und die marktgerechte Aufschließung des Depotbestandes konzentriert werden, sondern es müssten förderungswürdige Künstlerinnen und Künstler gefördert werden. Diese Förderung könnte bspw. durch das Kulturwerk des BBK übernommen werden.
Das „Gutachen zur Lage der Kunst in Berlin“ vom 21. Februar 1994 könne möglicherweise auch durch Mitwirkung der Berliner Hochschulen auf einen neuen Stand gebracht werden.
Abg. Cramer (Grüne) fragt, wie der Ausschuss den Fortbestand der sozialen Künstlerförderung auch gegenüber SenGesSozV unterstützen könne. Seine Fraktion wolle die Unterstützung gern leisten. – Wenn mit dem IBB-Projekt lediglich die Werke verkauft würden und keine Langfristigkeit erkennbar sei, sei das Konzept eher abzulehnen. – Dass bildende Künstler kein Eintrittsgeld und keine Ausstellungshonorare erhielten, stelle eine Ungleichbehandlung mit anderen Künstlern dar, was das Überleben als freie Künstler erschwere. Welche Überlegungen bestünden dazu bei SenWissKult? – Bei der bildenden Kunst, einem kleinen Etatposten, würden 100 T€ gekürzt. Dies sei nicht akzeptabel.
Frau Abg. Grütters (CDU) bemerkt, ein Großteil der Aktivitäten der bildenden Kunst, wie die Galerien, fungierten ähnlich wie die Literatur und anders als die Musik ohne Senatshilfe. Der Senat beteilige sich nur zu einem kleinen Prozentsatz an Aktivitäten. Wenigstens bei Atelier- und Künstlerförderung sollte der Anteil des Senats erhalten bleiben. Leider sei zu einer Kunsthalle keine Einigung erreicht worden. Bemühungen der Karl-Hofer-Gesellschaft seien in Zusammenarbeit mit dem Senat nicht erfolgreich gewesen. Leider habe die Karl-Hofer-Gesellschaft auch den Standort Bahnhof Westend aufgeben müssen. Besonders bitter sei dann die drohende weitere Kürzung um 100 T€. Auch die Übertragung der sozialen Künstlerförderung nach SenWissKult sei noch nicht ermöglicht worden. Der Versuch mit der IBB sei sinnvoll gewesen, aber habe keine Zukunftsaussichten. Beim Atelierprogramm bestehe im Vergleich mit anderen Städten keine Überausstattung, was die Umfrage unter den Städten gezeigt habe.
Frau Abg. Lange (SPD) sieht den Anteil der bildenden Kunst am Kulturetat ebenfalls in einem Missverhältnis stehen, zumal die Künstler oftmals die Kosten für Ausstellungen noch selbst zu tragen hätten. Eine Erhöhung solle angestrebt werden. – Die Einschränkung der sozialen Künstlerförderung brächte Mehrausgaben für die Sozialhilfe mit sich, so dass dies sich schon als Einsparung nicht lohne. Die Verwaltungskosten seien zu reduzieren; 11 Stellen seien im Verhältnis zur Fördersumme zu viel. Der Einsatz einer Expertenkommission über die Zukunft der sozialen Künstlerförderung wäre zu begrüßen. – Das Atelierprogramm habe sich bewährt, auch im Vergleich mit anderen deutschen Städten; im Vergleich zu anderen Metropolen liege Berlin in den Ausgaben hierfür erheblich niedriger. Weitere Kürzungen sollten nicht akzeptiert werden. Die Arbeit in Neubauwohnungen sei für Künstler und Mitmieter nicht akzeptabel. – Die Hochschulen müssten sich mehr um eine Professionalisierung der jungen Künstlerinnen und Künstler bemühen. – Eine Koordination der Aktivitäten für zeitgenössische bildende Kunst, wie von Herrn Mondry angeregt, sei dringend erforderlich.
Frau Abg. Meister (FDP) betont, die Bedeutung einer Kunstrichtung könne nicht am Anteil der öffentlichen Förderung bemessen werden. Der Vergleich der sozialen Künstlerförderung mit den Sozialhilfesätzen führe nicht weiter, denn was ergäbe sich, wollte man dies auch auf andere Berufsgruppen übertragen? – Es sei zu überlegen, das Potential an kunstinteressierten Bürgern, die auch Kunstwerke erwerben wollten, besser zu mobilisieren. Die Kunst sollte besser an den Kunstfreund herangebracht werden. Hier sollte auch die Senatsverwaltung tätig werden. Eine Zwischenlagerung von Kunstwerken bei der IBB sei keine akzeptable Alternative. Durch Zusammenarbeit mit Unternehmen und auf anderen Wegen sollte der Endverbraucher besser erreicht werden.
Abg. Brauer (PDS) bemerkt, die Erzeugung von bildender Kunst bedürfe einer kostenträchtigen Infrastruktur, was die Geschichte gezeigt habe. Hier sei die öffentliche Hand stets tätig gewesen, und so müsse es auch bleiben. Die Zusammenarbeit mit Hauptstadtkulturfonds, Lotto-Stiftung und Wirtschaftsförderung wie auch SenBildJugSport sei stärker anzustreben. Die soziale Künstlerförderung stelle ein Essential dar, um Künstlerinnen und Künstlern auch in Zeiten der Krise die Berufsausübung zu ermöglichen. Eine weitere Mittelreduzierung sei hier nicht hinnehmbar. Andere Modelle könnten sicherlich erwogen werden, z. B. hinsichtlich des Verhältnisses von Verwaltungsaufwand und ausgegebenen Mitteln. Die Debatte dürfe sich nicht an der Artothek erschöpfen; diese stelle nicht den eigentlichen Sinn der Künstlerförderung dar. – Das Ateliersofortprogramm solle für 2003 wiederum mit den im Ansatz gekürzten 100 T€ ausgestattet werden; die Mittel sollten durch Einnahmen im Kulturhaushalt gesichert werden. Die Entwicklung eines Angebots einer Medienwerkstatt sollte vorangetrieben werden. – Das Angebot kommunaler Galerien sei für das Kulturangebot weiterhin bedeutsam. Die Bezirke sollten in dieser Richtung bestärkt werden. Auch eine fachkundige Betreuung solle gesichert werden. Bei Vergabeentscheidungen seitens SenWissKult solle auf diese Einrichtungen stärker Rücksicht genommen werden. – Die Struktur der Berliner Kunsthochschulen sei ein Essential in der Stadt. Hier solle den Empfehlungen der Expertenkommission gefolgt werden. – Besonders hervorzuheben sei die positive Wirkung der Programme der Künstlerinnenförderung, und sie sollten erhalten bleiben.
Abg. Apelt (CDU) sieht eine Differenz zwischen den Willensbekundungen, nichts zu kürzen, und den praktischen Umsetzungen. Die Situation für bildende Künstlerinnen und Künstler verschlechtere sich fortwährend. Inwiefern habe sich der Senator gegen Kürzungen eingesetzt und durchsetzen oder nicht durchsetzen können?
Abg. Dr. Jungnickel (fraktionslos) wendet sich gegen eine ständige Absenkung des Kulturhaushalts; ein Aufbau solle statt dessen angestrebt werden, damit die Kultur Hochleistungen für Berlin erreichen könne. Die Kunstförderung habe mit dem Kunstmarkt wenig zu tun. Kunst und nicht der Kunstmarkt solle gefördert werden. Eine Wiederbelebung der FBK sei dringend anzustreben, um aufstrebenden Künstlerinnen und Künstlern ein Forum und eine Chance für Öffentlichkeit zu bieten. Es müsse klar sein, dass Förderung von Künstlerinnen und Künstlern sich nicht rechnen könne.
Frau Abg. Ströver (Grüne) warnt vor der Ablegung von Lippenbekenntnissen, während sich der Hauptausschuss wieder anders verhalte. Ihr sei keine Protokollnotiz zur Ausfinanzierung der Atelierförderungsmittel bekannt. In der Regierungskoalition scheine das Bewusstsein über die Notwendigkeit der Förderung bildender Kunst zu fehlen. – Die Trennung der sozialen Künstlerförderung in einen Förderungs- und einen Verwertungsbereich wäre möglicherweise vernünftig. Es sei jedoch zu fragen, ob die IBB angesichts der geringen Erträge damit einverstanden sei. Die Trennung bringe jedoch auch die Gefahr, dass die Förderbeträge kontinuierlich heruntergefahren würden. Dies müsse verhindert werden. Ihre Fraktion habe Leihverträge über Kunstwerke geschlossen, aber die Kunstwerke fänden sich nicht in der Datenbank im Internet. Hier sei noch viel Arbeit zur Erfassung der Werke zu leisten. Wie weit seien die Gespräche mit SenGesSozV gediehen? Abg. Zackenfels habe ihr gegenüber dargestellt, es sei so gut wie klar, dass die soziale Künstlerförderung mit öffentlichen Fördermitteln diese Legislaturperiode nicht überleben werde. Angesichts einer solchen Äußerung sollte die Koalition nicht so tun, als erwarte sie den Fortbestand der sozialen Künstlerförderung. – Die größere Professionalisierung der jungen Künstler halte sie ebenfalls für erforderlich. Vermittelten die Kunsthochschulen entsprechende Inhalte? Möglicherweise bildeten die kleinen Kunsthochschulen in dieser Hinsicht besser und gezielter aus.
Abg. Brauer (PDS) bestätigt, dass der Titel Atelierförderung im Rahmen der Haushaltsberatungen um 100 T€ gesenkt worden sei. Es bestehe jedoch eine verbindliche Vereinbarung zwischen SenWissKult und SenFin, dass „ausnahmsweise Mehreinnahmen bis zur Höhe von 100 T€ bei Kapitel 17 01 Titel 124 01 – Mieten – als Ausgleich anerkannt werden, soweit der Eingang der Einnahmen über dem Ansatz des Nachtrags von 5 920 000 € hinaus rechtlich und tatsächlich gesichert ist.“ Diese Mittel sollten für die Atelierförderung eingesetzt werden. Diese Maßnahme gelte für das Jahr 2003. Die Debatte für den Haushalt 2004/2005 sei bei den Haushaltsberatungen zu führen.
Sen Dr. Flierl (WissKult) bestätigt die von Abg. Brauer genannte Vereinbarung. SenWissKult habe den Ansatz für die Atelierförderung im ursprünglichen Umfang für die Jahre 2004/2005 wiederum in vollem Umfang angemeldet. – Die zentrale Leistung der Koalition liege bisher in der Sicherung des Standorts für die Berlinische Galerie. Er habe sich auch dafür engagiert, dass die Funktion einer Kunsthalle zukünftig stärker von der Akademie der Künste am Hanseatenweg – auch mit Mitteln des Hauptstadtkulturfonds – wahrgenommen werde. Weiterhin werde die Tätigkeit der Kunstvereine gefördert, so z. B. die KunstWerke. Andere Vereine würden durch die Lottostiftung unterstützt.
Die soziale Künstlerförderung sei gegenwärtig zunächst eine Angelegenheit zwischen SenGesSozV und IBB, wobei der Vertrag 2003 auslaufe. Eine neue Vereinbarung sei zu finden. Bisher sei festgelegt, das 362 T€ von SenGesSozV und 200 T€ von der IBB für die Künstlerförderung verwendet werden und Personal- und Sachkosten von IBB und SenGesSozV hinzukommen sollten. Ihm seine keine Auswertung bekannt, wie diese Mittel in Förderung umgesetzt würden und wie groß die Mittel seien, die die Verwaltung und Vermarktung der Kunstwerke erfordere. Nach seiner Auffassung müsse zwischen der Strategie zur Verwertung des Kunstschatzes und der Künstlerförderung unterschieden werden. Die Fortführung der Künstlerförderung vermeide das Entstehen von Sozialhilfefällen, wobei der Förderungssatz sogar noch niedriger als das Sozialhilfeniveau liege. Zudem werde ein Werk oder eine Leistung abgeliefert. Wenn die Lagerung der Werke zu teuer sei, bestehe gemäß dem Vorschlag des BBK die Möglichkeit, dass die Künstlerinnen und Künstler ihre Werke selbst lagerten und sie vorhielten, wobei sie auch Ausstellungen damit bestücken könnten. Nach Vorlage des Berichts sollte eine intensive Diskussion darüber geführt werden. Das Anliegen könne nicht lauten, alles in den Kulturbereich zu verlagern; aber wenn es erforderlich sei, sei er bereit, ein Modell für eine soziale Künstlerförderung im Kulturbereich zu entwickeln.
Frau Vors. Ströver schlägt vor, die Vertreterin der IBB dazu zu hören, ob bei der IBB die Bereitschaft vorhanden sei, das Modell ohne öffentliche Zuschüsse zu betreiben. Möglicherweise sollte ein unterstützendes Schreiben des Ausschusses zur Sicherstellung des Förderungstitel der sozialen Künstlerförderung an die Sozialsenatorin gerichtet werden.
Frau Hendler (IBB) stellt dar, gegenwärtig werde der tatsächliche Bestand der Artothek festgestellt. Dabei handele es sich um die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Werke und den Wert der Werke. Die Inventur sei zunächst beschränkt worden auf die „Top 100“-Künstler, diejenigen, die im Ranking vor den anderen 2 500 Künstlern lägen. Die Werke der 100 Künstler seien aus den Vermögensbüchern festgestellt worden, und es sei nach den letzten Entleihern gesucht worden. Von diesen Künstlern müssten ca. 1 000 Werke vorhanden sein. Die „Top 20“-Künstler nach einem Ranking in der Technik – Öl liege vor Radierung usw. – würden gegenwärtig von Galeristen bewertet, um den Marktwert zu ermitteln. Parallel werde festgestellt, bei welchen Entleihern sich die vorhandenen Exponate befänden. Alle öffentlichen Institutionen fänden sich unter den Entleihern. Zu Beginn der Künstlerförderung seien Dias von den Werken angefertigt worden, jedoch nicht für alle Werke; z. T. sei von Kunstwerken von bekannten Künstlern keine Abbildung vorhanden. In der Datenbank sei erheblich mehr als im Internet vorhanden; dort seien die ersten 500 Werke abgebildet, die anderen 15 000 seien noch auf der Datenbank. Wenn die Bewertung der 80 bis 100 Top-Künstler mit ihren Exponaten abgeschlossen sei, dann sei bei ca. 35 % bekannt, wer die letzten Entleiher gewesen seien. Eine Nachfrage dort bedeute nicht, dass die Werke noch dort vorhanden seien. Erst wenn dies alles ermittelt sei, könne eine Aussage darüber gemacht werden, ob der Artothekenbestand so bedeutsam sei, die Artothek selbst zu ernähren und um weniger Fördergelder ausgeben zu müssen. Die Höhe der Fördergelder von 562 000 € könne durch die Vermarktung jedoch nicht erreicht werden.
Die IBB werde den Vertrag für 2003 erfüllen. Die Betriebskosten von 150 000 €, die auf 125 000 € reduziert worden seien, würden von der IBB vorfinanziert und durch Einnahmen ausgeglichen. Für 2003 seien 93 000 € Einnahmen erzielt worden. Dies könne jetzt auch noch nicht mehr sein, denn bisher seien die Exponate nicht zu angemessenen Bedingungen vermietet worden. Gegenwärtig würden die nächsten 400 Exponate ins Internet eingestellt. Dies bedeute, die digitalen Aufnahmen herzustellen und die Marktwerte festzulegen. Die IBB sei bereit, dies weiterzuführen, aber es müsse sich rechnen. Die Personalkosten würden sich hier allerdings niemals rechnen. Dies werde die Vermarktung der Artothek nicht erreichen können. In den nächsten 4 bis 6 Wochen sei zu erwarten, dass die Marktwerte bekannt seien, und dann solle zusammen mit dem Geschäftspartner eine Durchrechnung vorgenommen werden, ob es sich für die Künstlerförderung lohne.
Sen Dr. Flierl (WissKult) fragt, warum nach einer vierjährigen Vertragslaufzeit erst der dargestellte Aufarbeitungsstand erreicht sei. Das Modell könnte eventuell funktionieren, um die Pflege und Verwertung des Bestandes zu finanzieren. Es sei aber wohl kaum der Aufbau eines Kunstdepots oder eines Museums beabsichtigt als Zweck der Künstlerförderung beabsichtigt. Positive Auswirkungen für die Künstlerförderung seien daraus wohl kaum zu erwarten. Diese Fragen sollten mit SenGesSozV erörtert werden.
Abg. Brauer (PDS) bemerkt, bei optimistischer Erwartung für ein Modell ohne öffentlichen Zuschuss erwarte die IBB, dass nicht einmal die Hälfte dessen für die Künstlerförderung zu Verfügung stehe, was jetzt im Einzelplan ausgewiesen sei; hinzu käme immer noch ein beträchtlicher Betriebskostenzuschuss. Der Kulturausschuss sollte daher nicht vorab in diese Richtung votieren. Auch andere Modelle seien gegenwärtig im Gespräch.
Frau Abg. Dr. Fugmann-Heesing (SPD) kritisiert, dass mit den Kunstwerken aus der sozialen Künstlerförderung in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß gearbeitet worden sei. Dieser Umgang sei untersuchungsbedürftig. Möglicherweise seien Werte von beträchtlicher Größenordnung nicht mehr verfügbar. Sie wünsche einen quantifizierten Bericht darüber, zu welchem Ergebnis diese Untersuchungen führten. Dieser Bericht sollte mit einer Aussage des Senats verbunden werden, wie er gedenke, mit diesen Erkenntnissen umzugehen.
Frau Vors. Ströver erinnert daran, dass der Skandal des „Behördenklaus von Kunstwerken“ bereits vor dem Übergang der Aufgabe an die IBB heftig kritisiert worden sei. In der alten Trägerschaft sei bereits eine Bestandsaufnahme versucht worden, wonach nicht einmal die Hälfte des Bestandes vorhanden gewesen sei. Es sei zu fragen, ob eine solche Recherche nach Jahren noch Sinn habe und es noch möglich sei, die Verantwortlichen zu ermitteln.
Frau Abg. Dott (PDS) bemerkt, die Depotsituation der Werke sei beklagenswert. Es sei ein Skandal, dass über so viele Jahre Kunstwerke angehäuft worden seien und niemand den Bestand kenne. Sie fordere, die Katalogisierung auf jeden Fall fortzusetzen, um wenigstens dies abzuschließen, damit nicht nachfolgende Verantwortliche immer wieder auf dieses Problem stießen.
Der Ausschuss schließt die Besprechung ab.
Punkt
3 der Tagesordnung
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kunstgenuss
ohne Handyklingeln - Drs 15/1421 - |
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Abg. Cramer (Grüne) spricht die nicht mehr akzeptable Belästigung von Kulturaufführungen durch Handyklingeln an. Die künstlerischen Institutionen müssten in den Stand gesetzt werden, hiergegen selbstständig Maßnahmen zu treffen.
Sen Dr. Flierl (WissKult) teilt die Kritik an der Rücksichtslosigkeit von Kulturveranstaltungsbesuchern. Nach Prüfung von SenWissKult hätten die Kultureinrichtungen mit dem Verkauf von Eintrittskarten einen zivilrechtlichen Vertrag abgeschlossen. Entsprechende Bedingungen zum Handyklingeln könnten in dem Vertrag festgeschrieben oder in einer Hausordnung dargestellt werden. Ein Ordnungsgeld, wie im Antrag formuliert, ziele darauf ab, dass ein öffentlich-rechtlicher Vorgang gegeben sei. Auch aus praktischen Erwägungen sei hier wohl kaum eine Möglichkeit der Ahndung der Verletzung des Vertrags und des Erhebens einer Vertragsstrafe gegeben. Es sollte hingegen mit Appellen versucht werden, das angesprochene Ziel zu erreichen, wie es auch jetzt bereits von den Veranstaltern betrieben werde. Die Scham der Besucher sollte als Verhinderungsanreiz genügen. Gerade Kulturinstitutionen sollten nicht behördliche Strukturen, z. B. Polizeieingriffe einführen, um dem Handyklingeln zu begegnen.
Frau Abg. Harant (SPD) betrachtet den Antrag als gut gemeint, aber nicht ganz ernst zu nehmen. Praktische Erwägungen sprächen vor allem dagegen, die Verursacher des Handyklingelns in Kulturveranstaltungen festzustellen und dingfest zu machen. Derartig häufig trete das Handyklingeln in Veranstaltungen nicht auf, als dass solche Maßnahmen ergriffen werden müssten. Die Hinweise der Veranstalter reichten in den meisten Fällen aus. Der Umgang sollte den Einrichtungen überlassen bleiben.
Abg. Cramer (Grüne) betont, es solle klar gemacht werden, dass es sich nicht um ein Kavaliersdelikt handele. Die Maßnahmen sollten allerdings den Veranstaltern überlassen werden. Auch in Bibliotheken oder der Deutschen Bahn müssten inzwischen Überlegungen zum Schutz vor dem Handyklingeln angestellt werden. Die rechtlichen Möglichkeiten sollten den Häusern gegeben werden, um tätig werden zu können. Auch der praktische Umgang solle den Häusern überlassen bleiben. Renitente Nutzer z. B. müssten auch mit einer Handhabe belangt werden können.
Abg. Apelt (CDU) bemerkt, die Verhängung eines Ordnungsgeldes hätte sicherlich nur symbolischen Wert, weil keine Hetzjagd auf Theaterbesucher zu erwarten sei und vertretbar wäre. Daher sollte es besser bei einem allgemeinen Appell durch die Veranstalter bleiben.
Frau Abg. Grütters (CDU) fragt, ob ein Ordnungsgeld nur durch die Polizei erhoben oder ein Intendant selbst tätig werden könne. Die Häuser sollten die Möglichkeit haben, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Seien diese Möglichkeiten bereits jetzt mit dem Hausrecht gegeben?
Frau Abg. Ströver (Grüne) weist besonders auf das Interesse der Künstler hin, vor dem Handyklingeln in den Vorstellungen geschützt zu werden. Nach ihrer juristischen Vorprüfung und Gesprächen mit den Häusern laute der Vorschlag, das Verbot verbunden mit einer Sanktion in die Hausordnung aufzunehmen. Der Versuch etwa, das Blitzlichtfotografieren während der Vorstellung ohne Sanktion in die Hausordnung aufzunehmen, sei wirkungslos geblieben. Die Möglichkeit der Androhung einer Sanktion gehe auf den Wunsch einzelner Häuser zurück. Ein Ordnungsgeld könne seitens der Häuser erhoben werden, wenn der Senat eine entsprechende Möglichkeit gebe. Dies habe nichts mit angedrohten Polizeimaßnahmen zu tun.
Frau Abg. Meister (FDP) bemerkt, Handyklingeln oder etwa Alkoholmissbrauch störten sicherlich viele Mitbürger. Sie warne jedoch davor, alles Mögliche staatlich zu reglementieren. Die Häuser verfügten bereits über das nötige Hausrecht und könnten es auch einsetzen.
Abg. Sayan (PDS) stellt dar, das Handyverbot sei in den Kultureinrichtungen in New York nicht durchsetzbar. Es sei lediglich ein Appell an die Menschen möglich. Es sei zudem nicht akzeptabel, dass Menschen, die oft aus beruflichen Gründen ein Handy bei sich tragen müssten, bei einer bloßen Nachlässigkeit bestraft werden sollten.
Abg. Cramer (Grüne) verweist darauf, dass z. B. in den Bibliotheken Mahngebühren erhoben würden. Hierfür sei keine Polizei erforderlich. Die Häuser sollten lediglich das erforderliche Instrumentarium erhalten. Die Erfahrungen in New York sollten ein Jahr später betrachtet werden, dann sähen sie sicherlich bereits anders aus. Die Höhe des Ordnungsgeldes sei zudem noch diskutabel; es heiße im Antrag, „bis zu 50 €“, damit diese Grenze nicht überschritten werde. Er sei auch bereit, einen Antrag ohne eine konkrete Zahl zu verabschieden.
Sen Dr. Flierl (WissKult) zeigt sich zu einer erneuten Prüfung bereit, ob eine zivilrechtliche Regelung über das Hausrecht ausreiche. Möglicherweise sei der Begriff des Ordnungsgeldes nicht angemessen, der auf einen behördlichen Vollzugszwang verweise. Womöglich handele es sich eher um eine Vertragsstrafe. Seine Intention wäre, dies nicht gesetzlich zu regeln, sondern im Benehmen mit den Häusern über die Hausordnung zivilrechtlich zu behandeln, was die Häuser dann jeweils aushängen könnten. Sicherlich bestehe das Vollzugsproblem, aber möglicherweise reiche die Androhung ja bereits aus. Er werde noch einmal die zivilrechtliche Regelung prüfen. Eine Überregulierung wäre nicht angebracht.
Frau Vors. Ströver hält fest, SenWissKult werde noch einmal prüfen. Die Entscheidung werde vertagt.
Punkt
4 der Tagesordnung
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Mitteilung - zur Kenntnisnahme - Fußgänger- und fahrradfreundliche Niederkirchnerstraße - Drs 15/1380 - (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) |
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Abg. Cramer (Grüne) stellt dar, mit der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – werde die Anlage eines Weges auf der Südseite der Niederkirchnerstraße abgelehnt. Dies sei angesichts des hohen Interesses an der Mauer nicht akzeptabel. Die Straße sei keine Durchgangsstraße, in der Straße bestehe Tempo 30 und auf dem Abschnitt Halteverbot. Die Fahrbahnbreite betrage 8,45 m; für zwei Fahrspuren seien jedoch nur 6 m erforderlich. Bei einem Lkw-Verbot reichten 5,50 m Fahrbahnbreite aus. Die Niederkirchnerstraße sei vor dem Bau der Mauer asphaltiert, nicht mit Kopfsteinpflaster versehen gewesen. Letzteres sei also kein historischer Zustand. Ein markierter Streifen von 2,50 m für die Besucher wäre ausreichend. Bei eine Asphaltierung der gesamten Straße wäre eine Lösung gefunden, denn die Fahrradfahrer führen auf der Straße, und ein Streifen für die Fußgänger könnte abgetrennt werden. Das sei etwas teuerer als der Fugenverguss; aber eine Asphaltierung könnte aus GA-Mitteln im Zusammenhang mit dem Mauerweg bestritten werden, als touristische Attraktion, und so könnten statt 64 % sogar 90 % durch den Bund finanziert werden. Ein Fugenverguss allein brächte fast keine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand. Der Senator sollte diesen Vorschlag gegenüber SenStadt unterbreiten. Er, Redner, werde den Vorschlag auch im Verkehrsausschuss vorbringen.
Sen Dr. Flierl (WissKult) bemerkt, die vorgeschlagene Lösung mit der Asphaltierung und der Markierung mit einem Fußgängerweg wäre akzeptabel.
Abg. Hilse (SPD) nimmt Stellung, die Verbesserung der
Fahrradfreundlichkeit werde mit einem Fugenverguss erreicht. Touristisch könne
die Mauer auch von der Nordseite der Straße her gewürdigt werden. Es sei nicht
nötig, einen weiteren Fußweg anzulegen. Seine Fraktion sehe zunächst keinen
weiteren Gesprächsbedarf.
Frau Vors. Ströver hält fest, die Angelegenheit könne auf Verwaltungsebene weiterverfolgt
werden.
Der Ausschuss
schließt die Besprechung der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – ab.
Punkt
5 der Tagesordnung
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Verschiedenes |
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Geschäftliches – siehe
Beschlussprotokoll.
Schriftliche
Stellungnahme des Sen Dr. Flierl (SenWissKult) zu TOP 2:
Das statistische Material, das uns mit Stand 1.1.2002 durch
die Künstlersozialkasse (KSK) vorliegt, beinhaltet folgende Zahlen:
Versichertenbestand
in Berlin nach Geschlecht und Alter zum 01.01.2002
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unter 30 |
30-40 |
40-50 |
50-60 |
60 und älter |
insgesamt |
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männlich |
96 |
1299 |
1114 |
579 |
267 |
3355 |
|
weiblich |
131 |
1365 |
837 |
326 |
89 |
2748 |
|
insgesamt |
227 |
2664 |
1951 |
905 |
356 |
6103 |
Im Vergleich zum Stand
2001 ist eine Zunahme von 548 Versicherten im Bereich der Bildenden Kunst zu
verzeichnen.
Zwischen 1999
und 2002 erhöhte sich die Zahl der Versicherten im Bereich der Bildenden Kunst
um insgesamt 1342.
In
den Sparten Wort, Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst stellt der Bereich
der Bildenden Kunst mit 34% vom Versichertenbestand die größte Gruppe dar.
Durchschnittseinkommen
des Versichertenbestandes in Berlin nach Geschlecht und Alter zum 01.01.2002
|
|
unter 30 |
30-40 |
40-50 |
50-60 |
60 und älter |
|
männlich |
8.059,50 |
7.979,00 |
8.724,00 |
10.339,00 |
10.903,50 |
|
weiblich |
6.018,50 |
6.587,50 |
7.762,00 |
7.456,50 |
9.025,00 |
|
insgesamt |
6.961,50 |
7.246,00 |
8.351,50 |
9.331,00 |
10.422,00 |
Das
Durchschnittseinkommen der in Berlin-Ost registrierten Versicherten liegt
leicht unter dem Niveau der in Berlin-West registrierten Versicherten.
Das
Durchschnittseinkommen der Künstlerinnen liegt unter dem der männlichen
Kollegen
Insgesamt liegt das
Durchschnittseinkommen der Künstlerinnen und Künstler in Berlin unter dem für
die gesamte Bundesrepublik errechneten Durchschnittseinkommen im Bereich der
Bildenden Kunst.
Es
sei angemerkt, dass die Statistik der Künstlersozialkasse nur die Künstlerinnen
und Künstler erfasst, die mit ihrer Arbeit überhaupt nennenswerte Umsätze
erzielen, da der Mindestumsatz für die Mitgliedschaft 6.000,-- € jährlich
beträgt.
Das
durchschnittliche Nettoeinkommen der bildenden Künstlerinnen und Künstler kann
aufgrund der beim Berufsverband Bildender Künstler vorliegenden Daten für
Berlin mit 650,--€ - 700,-- € beziffert werden.
Das
Sozialhilfeniveau liegt demgegenüber bei Ausschöpfung aller Leistungen bei ca.
1.100,--€ monatlich.
Um so notwendiger
halten wir aus diesem Grund die Aufrechterhaltung bzw. modifizierte Weiterführung
der Sozialen Künstlerförderung, die in der Vergangenheit zahlreichen
Künstlerinnen und Künstlern half, soziale Notlagen – insbesondere auch am
Beginn der künstlerischen Laufbahn - zu
überbrücken und gleichsam auch Ansporn für die künstlerische Produktion
darstellte.
Die Senatsverwaltung
für Gesundheit und Soziales ist gegenwärtig aufgefordert, dem Hauptausschuss zu
den Haushaltsberatungen 2004 eine Perspektive für die Fortführung der sozialen
Künstlerförderung vorzulegen, die nach dem Nachtragshaushaltsplan gegenwärtig
noch mit einem Betrag von 362.000,-- € etatisiert ist . SenWFK ist zu einer
fachlichen Stellungnahme zu dem von SenGesSoz vorzulegenden Bericht aufgefordert.
Grundsätzlich gehen
wir jedoch davon aus, dass die temporäre Unterstützung in berufsbedingt eintretenden
Notlagen im Bereich der Bildenden Kunst kostensparender ist, als der dauerhafte
Empfang von Sozialhilfe.
Zur allgemeinen
Situation:
Das
„Gutachten zur Lage der Kunst in Berlin“ vom 21. Februar 1994 stellt die letzte
umfangreiche grundsätzliche Äußerung zum Bereich der Bildenden Kunst in Berlin
dar. Es ist zu überlegen, inwieweit –
möglicherweise auch durch die hier ansässigen Hochschulen, insbesondere durch
den Bereich Kulturmanagement der Hochschule für Musik Hanns Eisler oder durch
das Zentrum für Kulturforschung in Bonn -
die Erarbeitung neueren Materials angeregt werden kann.
Zum
Grundsatz:
·
In
den vergangenen Jahren ist Berlin ein nach wie vor spannender Anziehungspunkt
für bildende Künstlerinnen und Künstler aus dem In- und Ausland geworden, und
es ist eine große Zuwanderung zu verzeichnen (vgl. Zahlen der KSV). Diese
Tatsache hat zu einer großen Belebung der innerstädtischen Kunstszene geführt,
so dass Berlin in diesem Zusammenhang heute in einem Atemzug mit London und New
York genannt wird. Die Blicke des internationalen Fachpublikums richten sich
auf die Berliner Kunstszene, worin eine große Chance für die Künstlerinnen und
Künstler liegt.
Kritisch bleibt jedoch anzumerken,
dass die in Berlin arbeitenden bildenden Künstlerinnen und Künstler eher
überregional ihr Terrain finden als in der Stadt selbst. Die Produktionen der
hiesigen Künstlerinnen und Künstler haben es schwer, u.a. auch mangels
entsprechender Ausstellungsflächen für die regionale zeitgenössische bildende
Kunst, in der Stadt wahrgenommen zu werden.
Vergleichbares
trifft ebenso für die Galerien zu.
·
Wenn sich auch der Kunstmarkt in der
Stadt aus unterschiedlichen Gründen nur langsam entwickelt, so wurde 1996 mit
der Gründung des (privat organisierten und getragenen) Art Forum Berlin – der
internationalen Messe für die zeitgenössische Kunst, die 2003 zum 8. Mal in
Berlin stattfinden wird, ein überaus wichtiges Zeichen in diese Richtung
gesetzt. Das Art Forum Berlin zieht
jedes Jahr im Herbst Aussteller und Besucher aus aller Welt nach Berlin. Von
Video und Photographie, über Malerei, Skulptur und Installation bis hin zu
Arbeiten auf Papier und Multiples sind sämtliche Medien künstlerischen
Ausdrucks des 21. Jahrhunderts vertreten. Jeder, der sich über die aktuelle
Kunstszene und ihren Kontext informieren möchte, wird hier fündig. 2002 trafen
sich auf dem Art Forum Berlin rund 25.000 Kunstinteressierte, über 1000 Journalisten
aus 35 Ländern sowie zahlreiche renommierte Sammler, Museumsdirektoren und
Kuratoren aus dem In- und Ausland zum regen Austausch und Ausbau ihrer
Sammlungen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Messe insbesondere auch für
die hiesigen GaleristInnen einen durchaus wichtigen Absatzfaktor darstellt.
Für die in Berlin
ansässigen Galerien ist es von immanenter Bedeutung, dass das Förderinstrument
„Förderung von Messebeteiligungen“ bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Arbeit und Frauen sich auch für den Sektor des Kunsthandels öffnet.
Diesbezüglich kann NRW als Beispiel herangezogen werden, wo das Ministerium für
Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr aus einem
kulturwirtschaftlichen Interesse heraus den heimischen Galerien durch eine entsprechende
Öffnung des Fördersegments Messeförderung den Schritt auf die Auslandsmärkte
enorm erleichtert. Vergleichbare Initiativen gibt es sowohl in anderen
Bundesländern als auch im europäischen Ausland. Damit einher geht eine Stärkung
ambitionierter einheimischer Galerien auf der internationalen Ebene. Eine
derartige Förderung ist für die hiesige Galerienlandschaft nicht nur deshalb
von Bedeutung, weil sie ohne diese Förderung hinsichtlich des internationalen
Kunsthandels definitiv benachteiligt sind, sondern auch mit Blick auf die (zu
versteuernden) Einnahmepotentiale die die Berliner Kunst gegenwärtig außerhalb
Berlins zu verzeichnen hat, als auch mit Blick auf die ökonomische Situation
der hier lebenden Künstlerinnen und Künstler,
·
Mit
dem Hauptstadtkulturfonds konnte in der Vergangenheit ein Instrument geschaffen
werden, dass es ermöglicht insbesondere im Bereich der zeitgenössischen
bildenden Kunst wichtige, weit über die Stadt hinausstrahlende Projekte in
Berlin zu unterstützen bzw. zu realisieren. Für das Jahr 2003 nenne ich hier
nur stellvertretend die Ausstellung mit Werken von VALIE EXPORT in der Akademie
der Künste, die demnächst stattfindende Ausstellung mit Arbeiten von Luise
Bourgeois oder aber auch Projekte in der Vergangenheit wie „Areale Neukölln“,
„Ökonomie der Zeit“, „transportale“ etc. . Derartige Projekte waren mitunter in
der Stadt längst überfällig, regen den fruchtbaren und kritischen Diskurs im
Bereich der bildenden Kunst an und leisten mittelbar einen wichtigen Beitrag
für die Lebendigkeit der hiesigen Kunstszene. An dieser Stelle ist Herbert
Mondry zu widersprechen, wenn er aussagt, dass der Hauptstadtkulturfonds zu 90
% als Reptilienfonds für fehlende Etats der großen Häuser genutzt wird.
Zwischen 25 und 30 % der Mittel sind in der Vergangenheit in den Bereich der
zeitgenössischen bildenden Kunst geflossen.
·
Hinsichtlich
der unterstützenden Möglichkeiten, die aus unserem Hause kommen, so lässt sich
sagen, dass wir die bisherigen Förderungen – mit Ausnahme der Ankäufe im Rahmen
der KünstlerInnenförderung, die jetzt noch in Teilen durch die DKLB-Stiftung
finanziert werden - weitestgehend
aufrecht erhalten konnten (Vergabe von 20 Arbeitsstipendien (jedoch in 2003 mit
reduzierten Summen statt 11.500,-- € nunmehr 10.300,-- €), Projekt- und
Katalogförderung). Es konnte jedoch vor dem Hintergrund der gegenwärtigen
Haushaltslage nicht gelingen, dem steigendem Bedarf gerecht zu werden.
·
Dies
gilt sowohl für eine auskömmliche Förderung von Institutionen und Initiativen,
beispielhaft seien hier die in den 90er Jahren gegründeten Kunst-Werke Berlin
oder auch die Unterstützung der „transmediale“ benannt. Desgleichen gilt dies
für die notwendigen infrastrukturelle Maßnahmen, wie z.B. die Einrichtung einer
Medienwerkstatt oder das Schaffen zentraler Ausstellungsräume. Hierfür konnten
in der Vergangenheit keine Finanzierungszusagen gegeben werden.
Förderungen aus
unserem Hause im Bereich der (individuellen) KünstlerInnenförderung im Jahr
2002:
|
Titel |
Maßnahme |
Bewerbungen / Anträge |
Summe |
|
|
|
|
|
|
|
Bildende
Kunst
|
|
|
|
681
19 |
20
Arbeitsstipendien für in Berlin lebende Künstlerinnen und Künstler |
508 |
230.000,-- € |
|
681
19 |
Stipendiat/innen
zu Gast im NBK |
bezieht sich auf die StipendiatInnen |
15.000,-- € |
|
681
19 |
Hannah-Höch-Preis |
Benennungs-verfahren |
20.000,--€ |
|
683
03 |
Einzelprojektförderung |
53 |
20.970,--€ |
|
683
03 |
Katalogförderung |
55 |
31.700,--€ |
|
686
10 |
Gruppenprojektförderung |
30 |
41.000,--€ |
|
|
|
|
|
|
|
nachrichtlich
Bildende Kunst
|
|
|
|
DKLB
|
Kunstankäufe
|
Auswahlverfahren |
200.000,-- € |
|
|
|
|
|
|
|
Kulturaustausch
|
|
|
|
681
19 |
8 Auslandsstipendien für in Berlin lebende Künstlerinnen
und Künstler
|
266 |
148.415,48 € |
|
683
80 |
2 Projektförderungen Kulturaustausch
|
200 |
3.519,50 € |
|
686
21 |
2 Ausstellungsprojekte Tacheles
|
ohne Bewerbungs-verfahren |
67.824,17 € |
|
|
|
|
|
|
|
Künstlerinnenprogramm
|
|
|
|
683
03 |
Projekte GEDOK Berlin
|
ohne |
10.000,-- € |
|
683
03 |
Retrospektive einer Künstlerin -Katalog/Einzelausstellung
|
ca. 60, variiert nach
Spartenbereich |
20.000,-- € |
|
|
|
|
|
|
|
Hauptstadtkulturfonds
|
|
|
|
686
16 |
div. Ausstellungsprojekte zeitgen. bildende Kunst
|
137 |
2.751.000,-- € |
Institutionelle/Strukturelle Förderungen aus unserem Hause im Bereich der
zeitgenössischen Bildenden Kunst 2002 (ohne Museen)
|
Titel |
Institution |
Summe |
|
|
|
|
|
|
Bildende Kunst |
|
|
685
69 |
Kulturwerk
des BBK Berlins GmbH |
967.900,-- € |
|
685
69 |
Kunst-Werke
Berlin e.V. |
511.300,-- € |
|
685
69 |
Deutscher
Künstlerbund |
26.000,-- € |
|
685
69 |
Deutscher
Werkbund |
20.500,-- € |
|
685
69 |
Künstlerhaus
Bethanien |
690.699,-- € |
|
685
69 |
DAAD |
392.700,-- € |
|
686
15 |
Ateliersofortprogramm |
1.227.000,-- € |
|
|
|
|
|
|
Künstlerinnenprogramm |
|
|
686
10 |
Infrastrukturförderung
für „Das verborgene Museum |
52.000,-- € |
|
|
|
|
|
|
nachrichtlich Bildende Kunst |
|
|
DKLB |
Neuer
Berliner Kunstverein |
833.917,-- € |
|
DKLB |
Neue
Gesellschaft für Bildende Kunst |
665.000,-- € |
Ausschuss-Kennung
: Kultgcxzqsq