Das Präsidium
Unterstützung der Präsidentin
Spätestens sechs Wochen nach der Wahl tritt das Abgeordnetenhaus unter Vorsitz seines ältesten Mitglieds (Alterspräsident) zusammen. In dieser konstituierenden Sitzung wählt das Parlament die Präsidentin, die Vizepräsidenten sowie die weiteren Mitglieder des Präsidiums.
Für die Wahl der Präsidentin und der Vizepräsidentin / des Vizepräsidenten haben die Fraktionen das Vorschlagsrecht in der Reihenfolge ihrer Stärke. Für ihre Wahl ist die absolute Mehrheit notwendig. Für die Wahl der Beisitzer/-innen hat jede Fraktion das Vorschlagsrecht für ein Mitglied und für so viele weitere Mitglieder, wie nach ihrer Stärke auf die Fraktionen entfallen. Für die Wahl des gesamten Präsidiums wird die Stärke der Fraktionen nach dem d'Hondtschen Höchstzahl-Verfahren berechnet.
Das Präsidium beschließt in allen inneren Angelegenheiten des Abgeordnetenhauses, soweit sie nicht der Präsidentin vorbehalten sind. Es unterstützt die Arbeit der Präsidentin bei ihrer Amtsführung, entwirft den Haushaltsplan des Abgeordnetenhauses und verfügt über die Verwendung der Räumlichkeiten.
Das Präsidium besteht in der 20. Wahlperiode aus der Präsidentin und der Vizepräsidentin sowie bis zu 14 Beisitzerinnen und Beisitzer:
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Hendrikje Klein – Fraktion Die Linke
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Cornelia Seibeld – Fraktion der CDU
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Ruby Cichon – Fraktion Die Linke
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Leonard Diederich – Fraktion Die Linke
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Claudia Engelmann – Fraktion Die Linke
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Enja Springob – Fraktion Die Linke
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Marco Hahnfeld – Fraktion der CDU
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Dr. Robbin Juhnke – Fraktion der CDU
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Sandra Khalatbari – Fraktion der CDU
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Ario Ebrahimpour Mirzaie – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Tonka Wojahn – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Julia Dittmar – Fraktion der SPD
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Lars Düsterhöft – Fraktion der SPD
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