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Blick in den Plenarsaal und hauptsächlich die Flaggen für Deutschland, Berlin und Europa

Das Präsidium

Unterstützung der Präsidentin

Spätestens sechs Wochen nach der Wahl tritt das Abgeordnetenhaus unter Vorsitz seines ältesten Mitglieds (Alterspräsident) zusammen. In dieser konstituierenden Sitzung wählt das Parlament die Präsidentin, die Vizepräsidenten sowie die weiteren Mitglieder des Präsidiums.

Für die Wahl der Präsidentin und der Vizepräsidentin / des Vizepräsidenten haben die Fraktionen das Vorschlagsrecht in der Reihenfolge ihrer Stärke. Für ihre Wahl ist die absolute Mehrheit notwendig. Für die Wahl der Beisitzer/-innen hat jede Fraktion das Vorschlagsrecht für ein Mitglied und für so viele weitere Mitglieder, wie nach ihrer Stärke auf die Fraktionen entfallen. Für die Wahl des gesamten Präsidiums wird die Stärke der Fraktionen nach dem d'Hondtschen Höchstzahl-Verfahren berechnet.

Das Präsidium beschließt in allen inneren Angelegenheiten des Abgeordnetenhauses, soweit sie nicht der Präsidentin vorbehalten sind. Es unterstützt die Arbeit der Präsidentin bei ihrer Amtsführung, entwirft den Haushaltsplan des Abgeordnetenhauses und verfügt über die Verwendung der Räumlichkeiten.

Das Präsidium besteht in der 19. Wahlperiode aus der Präsidentin, dem Vizepräsidenten und der Vizepräsidentin, sowie 15 Beisitzerinnen und Beisitzer (in alphabetischer Reihenfolge):