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Grafik mit tanzenden Figuren vor dem Brandenburger Tor Text: Deine Stadt, dein Leben, dein AGH

FAQ

Vielleicht denkt ihr, wozu ein Parlament ? Da wird nur geredet und nichts passiert. Aber ihr wisst ja, wie schwierig es schon in einer Schulklasse ist, bei bestimmten Fragen oder Problemen eine Einigung zu finden.

Auch in der Politik wird gestritten und für Probleme eine Lösung gesucht, mit der die meisten einverstanden sind. Da aber nicht alle Bürger der Stadt unmittelbar über Veränderungen entscheiden können, ist ein gewählter Vertreter deiner Meinung bzw. der deiner Eltern, eine praktische Lösung.

Im Parlament treffen dann die sogenannten Meinungsvertreter oder besser gesagt Parlamentarier bzw. Abgeordnete aufeinander und alle der gleichen Partei angehörenden Vertreter schließen sich zu einer Gruppe, d. h. zu Fraktionen zusammen.

Um eine Fraktion zu bilden, müssen sich wenigstens 5% der Mindestzahl der Mitglieder des Abgeordnetenhauses (Mindestzahl=130) zusammenfinden. An den Status einer Fraktion sind auch bestimmte Rechte und Pflichten geknüpft, die man im Fraktionsgesetz nachlesen kann.

Kurz gesagt hat das Parlament eine sehr wichtige Aufgabe, nämlich neue Gesetze auf den Weg zu bringen. Das bedeutet im Klartext: mühsame Kleinarbeit ! Es wird diskutiert, gestritten, verhandelt, nach Kompromissen gesucht. Dies lässt sich insbesondere bei den Haushaltsberatungen feststellen. Da das Berliner Parlament das Etatrecht besitzt, ist es auch verpflichtet, alle geplanten Einnahmen und Ausgaben zu prüfen.

Außerdem hat das Parlament noch eine andere wichtige Funktion. Es kontrolliert die Berliner Regierung, den Senat, und damit die Verwaltung, ob die vom Parlament beschlossenen Gesetze richtig angewandt werden. Außerdem lässt sich das Parlament Rechenschaft geben, wo und welche Probleme und Missstände existieren.

Eine sehr wichtige Aufgabe des Parlaments ist die Wahl des Regierenden Bürgermeisters oder der Regierenden Bügermeisterin von Berlin.
Die Regierende Bürgermeisterin oder der Regierende Bürgermeister wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen vom Abgeordnetenhaus geheim gewählt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden mitgezählt. Es ist dann die Aufgabe des Regierenden Bürgermeisters oder der Regierenden Bügermeisterindie Senatoren zu ernennen. Die Regierende Bürgermeisterin oder der Regierende Bürgermeister und die Senatoren können Abgeordnete sein oder sie sind z. B. ausgewiesene Fachleute der Wirtschaft, Wissenschaft oder Verwaltung.

Also erstens braucht das Parlament eine Präsidentin oder einen Präsidenten, d. h. jemanden, der für einen reibungslosen Ablauf der Parlamentsdebatten nach den Regeln der Geschäftsordnung sorgt. Er oder sie wird vom Parlament gewählt und repräsentiert das Haus, beispielsweise beim Empfang von Gästen anderer Landesparlamente.

Sie oder er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Sitzungsgebäude aus. Das ist wichtig, damit die Parlamentarier frei und ohne Druck ihre Meinung äußern und Entscheidungen treffen können. Besucher, die die Sitzung stören, sei es durch Zwischenrufe, Transparente oder Flugblätter, müssen das Haus verlassen, wenn sie nicht den Mahnungen der Präsidentin oder des Präsidenten folgen. Ohne Zustimmung der Präsidentin oder des Präsidenten darf im Sitzungsgebäude keine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattfinden.

Dann gibt es noch den Ältestenrat. Dieser ist nicht die Versammlung der ältesten Abgeordneten, sondern er ist eines der wichtigsten Gremien des Parlaments und unterstützt die Präsidentin oder den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte. Dem Ältestenrat gehören die Präsidentin oder der Präsident, die Vizepräsidenten und entsprechend den Fraktionsstärken weitere Mitglieder aller Fraktionen des Abgeordnetenhauses an. Dies sind meist die Mitglieder der Fraktionsvorstände oder weitere Parlamentarier mit großer Erfahrung.

Nicht vergessen werden sollte, dass das Parlament das Recht hat, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Wenn ein Viertel der Mitglieder es wünscht, muss sogar ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden.

Der Senat und die ihm untergeordneten Verwaltungen bilden die ausführende (exekutive) Gewalt, während das Parlament die gesetzgebende (legislative) Gewalt darstellt.

Das Plenum ist die Vollversammlung (Plenum = lat. vollzählige) von mindestens 130 Abgeordneten. In der zur Zeit laufenden 19. Wahlperiode besteht das Plenum einschließlich Überhang- und Ausgleichmandaten aus 159 Abgeordneten. (CDU 52, SPD 34, Bündnis 90/Die Grünen 34, Die Linke 22 , AfD 17).

Überhangmandate entstehen, wenn mehr Abgeordnete einer Partei in der Direktwahl (1. Stimme) gewählt werden, als dieser prozentual nach der 2. Stimme zustehen. Dafür erhalten die anderen Parteien einen Ausgleich und können ihrerseits Abgeordnete ins Parlament schicken.

In der Plenarsitzung (Sitzungen finden 14-tägig mit Ausnahme der Ferien statt) findet immer nach der Aktuellen Stunde eine Fragestunde statt, in der die Senatoren oder ihre Vertreter den Abgeordneten alle möglichen Fragen beantworten. Zum Beispiel bei bestimmten Projekten im Jugend-, Schul- und Sportbereich. Ihr könnt euch sicher vorstellen, dass die Senatoren dann das eine oder andere Mal ganz schön ins "Schwitzen" kommen ....

Das Plenum berät dann über Anträge von Fraktionen sowie Vorlagen des Senats (auch Gesetzesanträge und -vorlagen) und stimmt darüber ab bzw. verweist sie in den einen oder anderen Ausschuss zur Beratung.

Ausschüsse sind kleinere Arbeitsgruppen, die sich aus Fachleuten der verschiedenen Fraktionen zusammensetzten.
Im Abgeordnetenhaus gibt es Ausschüsse für alle wichtigen Bereiche, wie zum Beispiel die Schulpolitik oder den Umweltschutz. Hier werden die Themen ausführlich beraten und vorbereitet.
Über den Vorschlag bzw. die Empfehlung, die der Ausschuss erarbeitet hat, wird später in der Plenarsitzung von allen Abgeordneten abgestimmt.

Ein Gesetz, welches zum Beispiel vorsehen würde, dass das Nachsitzen abgeschafft wird, muss erst einen langen Weg gehen, bevor es wirklich in Kraft tritt.

Als erstes muss natürlich der Vorschlag gemacht werden. Dazu muss dieser - im Parlamentsdeutsch der "Antrag" - im Namen einer Fraktion oder von mindestens sieben Abgeordneten unterzeichnet sein. Auch der Senat kann die Initiative ergreifen (Initiativrecht des Senats) und eine Vorlage - zur Beschlussfassung - erarbeiten.

Die 1. Lesung findet im Plenum statt. Hier wird aber nur über allgemeine Grundsätze beraten. Damit aber noch die Fachleute über den Antrag diskutieren können, wird er an den entsprechenden Ausschuss überwiesen.

Unser Antrag geht daher in den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport. Hier beraten nun Politiker, deren Fachgebiet eben auch Schule ist, über diesen Vorschlag. Ist der Ausschuss nun zu dem Entschluss gekommen, dass das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet werden kann, gibt der Ausschuss eine zustimmende Empfehlung an das Plenum.

Dort wird nun in der 2. Lesung über die Beschlussempfehlung abgestimmt. Wenn das Gesetz eine Mehrheit findet, gilt das Gesetz als beschlossen. (Wenn der Präsident oder die Präsidentein oder der Senat es in besonderen Fällen verlangen, muss eine 3. Lesung stattfinden)

Gesetze, die finanzielle Auswirkungen haben, müssen zusätzlich zum Fachausschuss auch im Finanzausschuss (in Berlin der Hauptausschuss) besprochen werden. Dies ist glücklicherweise bei unserem Beispielgesetz über die Abschaffung des Nachsitzens nicht der Fall.

Die Präsidentin oder der Präsident ist nun verpflichtet das Gesetz unverzüglich auszufertigen und die Regierende Bürgermeisterin ider der Regierende Bürgermeister muss das Gesetz binnen 2 Wochen verkünden.

Erst dann ist der Weg für Schule ohne Nachsitzen frei.

Es gibt verschiedene Anlässe bzw. Veranstaltungen, bei denen die Schüler im Vordergrund stehen und sich über die Arbeit des Parlaments informieren lassen können oder hautnah spüren können, wie es ist, "Parlamentarier" zu sein.

So gibt es regelmäßig einen "Tag der offenen Tür", bei dem die Präsidentin oder der Präsident und die Fraktionen über die Arbeit des Berliner Abgeordnetenhauses informieren, sowie für Fragen, Tipps und Kritik zur Verfügung stehen.

Es werden spezielle Führungen für Jugendliche durch den Besucherdienst des Hauses angeboten und anschließend sind Gespräche mit Abgeordneten möglich. Da könnt auch ihr eure Fragen und Kritik loswerden. Der Kontakt mit euch ist auch für die Abgeordneten sehr wichtig, weil sie ja nur so erfahren, was euch bewegt und was ihr euch anders vorstellt.

Ihr könnt auch Plenar- und Ausschusssitzungen besuchen. Da merkt man erst mal so richtig, wie schwierig das Ringen um Lösungen für die Probleme unserer Stadt ist.

Regelmäßig gibt es auch den "Girl's-Day". Mädchen konnten sich an diesem Tag über die politische Arbeit im Parlament sowie über einzelne Berufsfelder in der Parlamentsverwaltung informieren, um diese Erfahrungen für ihre spätere Berufsfindung zu nutzen.

Ein besonderes Angebot des Besucherdienstes sind die Rollenspiele. Wenn ihr die Klassenstufe 9 bis 13 besucht oder Auszubildende seid, könnt ihr an dem Rollenspiel "Ausschusssitzung nachgespielt" teilnehmen. Das ist eine ziemlich spannende Sache, da man in die Rolle eines Abgeordneten schlüpft. In der Sitzung muss man dann gut für die Fraktion argumentieren können, für die man im Ausschuss sitzt. Das ist wichtig, um Abgeordnete anderer Fraktionen, die auch von Schülern gespielt werden, von der eigenen Auffassung überzeugen zu können. Ob ein Antrag also beschlossen oder abgelehnt wird hängt daher von euren Argumenten ab. Wenn ihr Interesse habt, meldet euch beim Besucherdienst.

Es gibt sogar einen Ausschuss im Parlament, an den sich auch Kinder und Jugendliche wenden können, den Petitionsausschuss. Wenn es z. B. ein Problem gibt, wo ihr der Meinung seit, die Verwaltung hat sich hier nicht richtig verhalten, dann schreibt ganz einfach an den Ausschuss. Nähere Informationen und Kontaktdaten findet ihr hier.

Den Abgeordneten oder die Abgeordnete eures Wahlbezirkes findet ihr hier. Bei Fragen oder Problemen könnt ihr euch oder eure Eltern sich ebenfalls an ihn/sie wenden.

Jedes Jahr am 27. Januar wird seit 1996 in der Bundesrepublik Deutschland der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. An diesem Tag wurde 1945 das Vernichtungslager Auschwitz durch die Rote Armee befreit.

Seit 1998 begeht das Abgeordnetenhaus von Berlin diesen Gedenktag mit eigenen Veranstaltungen. Dabei legt das Berliner Landesparlament einen besonderen Schwerpunkt auf das Engagement junger Menschen. Im Jahre 2003 wurde deshalb erstmalig das Jugendforum denk!mal veranstaltet, das von Jugendlichen für Jugendliche gestaltet wird. Weitere Informationen findet ihr auf der Webseite des Jugendforums

Durch unterschiedliche Projekte und Beiträge habt ihr gezeigt, dass Geschichte mehr ist als nur ein Schulfach. Mit Ideenreichtum, aber auch mit großer Sensibilität habt ihr eure Sicht der Dinge auf vielfältige Weise zum Ausdruck gebracht. Dabei habt ihr euch nicht nur mit den geschichtlichen Ereignissen auseinandergesetzt, sondern mit aktuellen Bezügen auch deutlich gemacht, dass aktives Handeln und Zivilcourage heute notwendig sind, um neu auftretendem Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus entschlossen entgegen zu treten.