Hauptausschuss
Es handelt sich hier um den Ausschuss der 15. Wahlperiode und ermöglicht den Zugriff auf die dazugehörigen Materialien.
Der Hauptausschuss ist der für Haushalt und Finanzen zuständige Ausschuss. Eine der Hauptaufgaben ist die Beratung des Haushaltsgesetzes mit dem Haushaltsplan des Landes Berlin. Der Hauptausschuss berät aber nicht nur über den Haushaltsplan, sondern es werden ihm auch alle haushaltsrelevanten Vorlagen (des Senats) und Anträge (der Fraktionen) zur Beratung oder Mitberatung überwiesen. Nach den Beratungen werden sowohl die Beschlussempfehlung des Fachausschusses als auch die des Hauptausschusses – er hat in der Beratungsreihenfolge das »letzte Wort« – dem Plenum vorgelegt. Den Haushaltsvollzug, das heißt, wie der Senat mit dem durch Gesetz festgestellten Haushaltsplan umgeht, kontrolliert der Hauptausschuss über Auflagen zum Haushaltsgesetz und gezielte Berichtsaufträge. So müssen beispielsweise die Senatsverwaltungen vorab das Einvernehmen des Hauptausschusses einholen, wenn eine Minderung der Einnahmen oder eine Erhöhung der Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan geplant ist.