Unterausschuss Datenschutz und Informationsfreiheit des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung
Es handelt sich hier um den Ausschuss der 15. Wahlperiode und ermöglicht den Zugriff auf die dazugehörigen Materialien.
Der Unterausschuss „Datenschutz und Informationsfreiheit“ des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung kontrolliert die Einhaltung des Berliner Datenschutzgesetzes, der Regelung über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden und sonstige öffentliche Stellen. Dabei geht es vor allem darum, das Recht des Einzelnen zu schützen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen, soweit keine gesetzlichen Einschränkungen zugelassen sind (informationelle Selbstbestimmung).
Unter Informationsfreiheit versteht man den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Informationen über die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung. Sie ist eng mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verknüpft.