Unterausschuss 'Theater' des Hauptausschusses
Es handelt sich hier um den Ausschuss der 15. Wahlperiode und ermöglicht den Zugriff auf die dazugehörigen Materialien.
Der Unterausschuss Theater bereitet Entscheidungen des für Finanzen zuständigen Hauptausschusses im Bereich der Kulturfinanzierung vor. Er ist dabei nicht, wie der Name vermuten lässt, nur für die Finanzen der Theater, sondern für Finanzfragen aller Berliner Kulturbetriebe zuständig. Dazu zählen neben den Theaterbühnen unter anderem auch die Landesmuseen, die Orchester und die Stiftung Oper in Berlin. Die Beratung findet allerdings nur in dem Umfang im Unterausschuss Theater statt, wie ihm Vorgänge von dem ihm übergeordneten Hauptausschuss überwiesen werden. Es kann also durchaus sein, dass Fragen der Kulturfinanzierung auch ohne Einbeziehung des Unterausschusses direkt im Hauptausschuss verhandelt werden. Inhaltliche Fragen der Kulturpolitik werden dagegen im Ausschuss für kulturelle Angelegenheiten beraten.
Beraten werden die Kulturfinanzierung betreffende Vorlagen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie so genannte Selbstbefassungsangelegenheiten gemäß § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin, d.h. von den Fraktionen angemeldete Besprechungspunkte, die sich mit der Kulturfinanzierung befassen.
Wenn es sich bei den Vorgängen lediglich um die Information des Parlaments über laufende Angelegenheiten handelt, werden sie im Unterausschuss Theater häufig abschließend beraten. Soweit jedoch Entscheidungen mit Auswirkungen auf den Haushalt bzw. die laufende Haushaltswirtschaft zu treffen sind, verfasst der Unterausschuss Theater eine Empfehlung mit einem Entscheidungsvorschlag für den Hauptausschuss, der dann abschließend über die Angelegenheit entscheidet oder aber seinerseits eine Beschlussvorlage für das Plenum verabschiedet.