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Blick in den Plenarsaal und hauptsächlich die Flaggen für Deutschland, Berlin und Europa
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Hauptausschuss

Es handelt sich hier um den Ausschuss der 17. Wahlperiode und ermöglicht den Zugriff auf die dazugehörigen Materialien.

Der Hauptausschuss ist für alle Fragen des Haushalts- und Finanzwesens zuständig. Eine seiner Hauptaufgaben ist die Beratung des jeweils aktuellen Haushaltsgesetzentwurfs mit dem Haushaltsplan des Landes Berlin als Anlage. Dem Hauptausschuss werden darüber hinaus auch alle übrigen haushaltsrelevanten Vorlagen (des Senats) und Anträge (der Fraktionen) zur Beratung oder Mitberatung überwiesen. Nach den Beratungen werden sowohl die Beschlussempfehlung des Fachausschusses als auch die des Hauptausschusses – er hat in der Beratungsreihenfolge das »letzte Wort« – dem Plenum vorgelegt. Während der Haushaltswirtschaft, kontrolliert der Hauptausschuss - teilweise über Auflagen zum Haushaltsgesetz und gezielte Berichtsaufträge - den wirtschaftlichen und sparsamen Umgang der Verwaltungen mit den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln. Sind höhere oder neue Ausgaben notwendig, als im Haushaltsplan vorgesehen, müssen die Senatsverwaltungen und Bezirke zum Beispiel in grundsätzlichen oder finanziell bedeutsamen Fällen vorab das Einvernehmen des Hauptausschusses einholen.
Die vielfältigen Aufgaben des Hauptausschusses werden schwerpunktmäßig darüber hinaus in den fünf Unterausschüssen:
 

  • Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling
  • Unterausschuss Bezirke
  • Unterausschuss Haushaltskontrolle
  • Unterausschuss Produkthaushalt und Personalwirtschaft
  • Unterausschuss Vermögensverwaltung
     

vor- oder abschließend beraten.

Einladungen und Protokolle

Vorgänge

Unerledigte Vorgänge