Ausschuss für Sport
Es handelt sich hier um den Ausschuss der 18. Wahlperiode und ermöglicht den Zugriff auf die dazugehörigen Materialien.
Der Sport in Berlin ist ein wesentlicher Bestandteil im Alltag der Berlinerinnen und Berliner. Er gehört als „förderungs- und schützenswerter Teil des Lebens“ nach Artikel 32 der Verfassung von Berlin zu den Grundrechten aller Bürgerinnen und Bürger. Mit allen in diesem Zusammenhang stehenden Fragen und Problemen beschäftigt sich der Ausschuss für Sport.