Unterausschuss für Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Art. 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG (aufgelöst am 4. Mai 2017)
Der Unterausschuss wurde am 4. Mai 2017 durch einen Beschluss des Plenums aufgelöst. Seine Aufgaben werden von dem neu eingesetzten Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz übernommen.
Der Unterausschuss kontrolliert die Einhaltung des Berliner Datenschutzgesetzes, das die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden und sonstige öffentliche Stellen regelt. Dabei geht es vor allem darum, das Recht des Einzelnen zu schützen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen, soweit keine gesetzlichen Einschränkungen zugelassen sind (informationelle Selbstbestimmung).
Daneben befasst sich der Unterausschuss mit Fragen der Informationsfreiheit. Hierunter versteht man den Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu den in Akten festgehaltenen Informationen über die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung. Sie ist eng mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verknüpft. Die Informationsfreiheit wird insbesondere durch das Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft ausgeübt. Das Informationsrecht gegenüber Berliner Behörden ist im Berliner Informationsfreiheitsgesetz verbürgt.
Schließlich nimmt der Unterausschuss die verfassungsrechtlich gebotene Kontrolle über Maßnahmen wahr, durch die die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG beeinträchtigt wird. Hierbei kann es sich um Wohnungsdurchsuchungen, Online-Durchsuchungen oder Wohnraumüberwachungen, ggf. unter Einsatz technischer Mittel, handeln. Die Zulässigkeit und Ausgestaltung solcher Maßnahmen unterliegt engen Voraussetzungen nach Artikel 13 GG, § 100 e Abs. 2 StPO sowie im Berliner Landesrecht nach § 25 Abs. 10 ASOG. Gemäß Artikel 13 Abs. 6 GG und § 25 Abs. 10 ASOG erstattet der Senat dem Abgeordnetenhaus jährlich Bericht über die getroffenen Maßnahmen.