2. Untersuchungsausschuss
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 gemäß Art. 48 der Verfassung von Berlin den 2. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode eingesetzt. Der Untersuchungsausschuss soll sich ein umfassendes und detailliertes Bild darüber verschaffen, wie diverse in den Haushaltsplan 2024/2025 eingestellte Fördermittel, insbesondere die Fördermittel für „Projekte von besonderer politischer Bedeutung“, verwendet worden sind. Das Ergebnis seiner Untersuchungen wird der Ausschuss dem Plenum des Abgeordnetenhauses in Form eines abschließenden Berichts übermitteln.