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Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz

Im Ergebnis der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 hat sich das Abgeordnetenhaus am 16. März 2023 neu konstituiert. Die Arbeit der bisherigen Ausschüsse der 19. Wahlperiode endete damit. Auf dieser Seite sind die Ausschüsse in der Zusammensetzung dargestellt, die nach dem 16. März 2023 ihre Arbeit aufgenommen hat. Eine Übersicht über die Zusammensetzung vor dem 16. März 2023 ist in der rechten Spalte abrufbar.

Der Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung und Verbraucherschutz, der in der parlamentarischen Umgangssprache auch kurz „Rechtsausschuss“ genannt wird, hat fünf verschiedene Aufgabenfelder:

Der erste Bereich umfasst diejenigen parlamentarischen Vorgänge, die wegen ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung oder rechtlichen Komplexität dem Ausschuss federführend zur Beratung oder zur Mitberatung mit anderen Ausschüssen durch das Plenum überwiesen werden. Gegenüber dem Senat übt der Ausschuss die parlamentarische Kontrolle der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz aus.

Der zweite Bereich umfasst Fragestellungen im Zusammenhang mit der Immunität der Abgeordneten. Artikel 51 Verfassung von Berlin (VvB) gewährt jedem Abgeordneten Immunität. Das Abgeordnetenhaus hat sich in § 43 Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses (GO Abghs) sowie in den Anlagen 2 und 5 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses Regeln zu Immunitätsangelegenheiten gegeben. Hierbei sind dem Ausschuss vorbereitende Aufgaben für das Plenum und in bestimmten Fallkonstellationen auch das Recht zur Aufhebung der Immunität übertragen worden.

Der dritte Bereich betrifft grundsätzliche Fragestellungen der Auslegung sowie Fortentwicklung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses. Hier ist der Ausschuss gemäß der §§ 89 und 90 GO Abghs zur Mitwirkung berufen.


Das vierte Aufgabengebiet erfasst die Beteiligung an den verfassungsgerichtlichen Verfahren nach § 44 Abs. 2 GO Abghs.

Der fünfte Aufgabenbereich betrifft den Verbraucher- und Tierschutz. Das Spektrum reicht dabei vom wirtschaftlichen Verbraucherschutz über die Sicherheit und Überwachung von Lebensmitteln bis hin zu Fragen des Tierschutzes und der Tierhaltung einschließlich Tierseuchenbekämpfung. Dieses Ressortbereich wurde nach der Wiederholung der Wahl am 12. Februar 2023 der Senatsverwaltung für Justiz zugeordnet. Folglich wird seit der Neukonstituierung des Abgeordnetenhaus am 16. März 2023 und der erneuten Einsetzung der Ausschüsse am 11. Mai 2023 dieser Aufgabenbereich durch den Rechtsausschuss parlamentarisch kontrolliert.

Einladungen und Protokolle

Vorgänge

Unerledigte Vorgänge