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Blick in den Plenarsaal und hauptsächlich die Flaggen für Deutschland, Berlin und Europa
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Ausschuss für Verfassungsschutz

Im Ergebnis der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 hat sich das Abgeordnetenhaus am 16. März 2023 neu konstituiert. Die Arbeit der bisherigen Auschüsse der 19. Wahlperiode endete damit. Auf dieser Seite sind die Ausschüsse in der Zusammensetzung dargestellt, die nach dem 16. März 2023 ihre Arbeit aufgenommen hat. Eine Übersicht über die Zusammensetzung vor dem 16. März 2023 ist in der rechten Spalte abrufbar.

Die Verfassung von Berlin sieht in Art. 46a die Wahl eines Ausschusses für Verfassungsschutz zwingend vor. Der Ausschuss ist daher vom Plenum des Abgeordnetenhauses jeweils zu Beginn einer Wahlperiode verpflichtend einzusetzen. Seine Aufgabe besteht in der parlamentarischen Kontrolle der Berliner Landesbehörde für Verfassungsschutz. Diese soll Gefahren für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Sicherheit der Länder und des Bundes identifizieren, indem sie Informationen über politischen Extremismus und Spionage sammelt und auswertet. Damit der Ausschuss seine Kontrollfunktion effektiv ausüben kann, ist der Senat von Berlin gesetzlich dazu verpflichtet, die Mitglieder des Ausschusses umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Verfassungsschutzes sowie über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten.

Einladungen und Protokolle

Vorgänge

Unerledigte Vorgänge