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Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
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Abgeordnete

Das Abgeordnetenhaus setzt sich aus mindestens 130 Abgeordneten zusammen. Sie werden in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Wählbar sind alle Wahlberechtigten (Wahlberechtigung), die am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Abgeordneten sind Vertreter aller Berliner. Sie sind an keinerlei Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.