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Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
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Exekutive

Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt, die nach der Lehre von der Gewaltenteilung staatliche Macht außerhalb der Legislative und der Judikative ausübt. Sie liegt in den Händen der Regierung und der Verwaltung. Die Regierung als politische Leitung der Exekutive wird durch den Senat ausgeübt. Durch die Hauptverwaltung nimmt der Senat die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung wahr. Die Bezirke nehmen regelmäßig die örtlichen Verwaltungsaufgaben wahr. Zur Verwaltung gehören auch die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.