Inkrafttreten
Ein Gesetz entfaltet nur dann Rechtswirkungen, wenn es in Kraft getreten ist. In der Regel bestimmt das Abgeordnetenhaus, dass ein Gesetz am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft tritt.
Als Tag der Verkündung gilt derjenige Tag, an dem das Verkündungsblatt ausgegeben wird. Bestimmt das Abgeordnetenhaus den Tag des Inkrafttretens nicht, so tritt das Gesetz mit dem 14. Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem es verkündet worden ist.