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Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
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Regierender Bürgermeister

Der Regierende Bürgermeister ist der Regierungschef des Landes Berlin und zugleich das Staatsoberhaupt Berlins. Er führt den Vorsitz im Senat, bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik, überwacht deren Einhaltung und repräsentiert Berlin.

Der Regierende Bürgermeister wird vom Abgeordnetenhaus gewählt. Er ernennt die weiteren Regierungsmitglieder (Senatoren) und bestimmt zwei von ihnen zu Bürgermeistern, seinen Stellvertretern.