Wahlperiode
Die Wahlperiode bezeichnet den Zeitraum, für den das Abgeordnetenhaus gewählt ist. Sie beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Die Wahlperiode beginnt, wenn das neu gewählte Abgeordnetenhaus erstmals zusammentritt. Die konstituierende Sitzung ist spätestens sechs Wochen nach der Wahl unter dem Vorsitz des Alterspräsidenten oder der Alterspräsidentin abzuhalten. Die Wahlperiode kann vorzeitig durch Beschluss des Abgeordnetenhauses mit Zweitdrittelmehrheit seiner Mitglieder oder durch Volksentscheid beendet werden.