100 Jahre Groß-Berlin Gesetz - ein parlamentarischer Kraftakt mit Zukunftspotential
Am 27. April 1920 war es soweit: Die Verfassungsgebende Preußische Landesversammlung beschloss an diesem Tag – einem Dienstag – das „Gesetz über die Bildung einer Stadt Groß-Berlin“ in namentlicher Abstimmung. Es war die 139. Sitzung der Landesversammlung, die im Gebäude des heutigen Abgeordnetenhauses von Berlin stattfand. Insgesamt stimmten 313 Mitglieder ab, fünf enthielten sich. Mit Ja stimmten 165 Abgeordnete, mit Nein 148. Damit war der Gesetzentwurf mit knapper Mehrheit angenommen. Das Protokoll verzeichnete: „Erneuter lebhafter Beifall bei der Sozialdemokratischen Partei und Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei – Zischen rechts – Abgeordneter Dr. Weyl: Es lebe das neue Berlin! – Große Unruhe.“
Eingemeindet wurden in die Stadt Berlin acht Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke. Die Stadtfläche erweiterte sich von 65 Quadratkilometer auf 878 Quadratkilometer. Und die neue Bevölkerungszahl Berlins betrug 3,8 Millionen. Die neue Stadt wurde quasi über Nacht zur Weltmetropole.
Präsident Ralf Wieland zur Bedeutung des „Groß-Berlin-Gesetzes“ von 1920:
„Die politisch-administrative Veränderung Berlins war eine zwingende Notwendigkeit, um den modernen Ansprüchen an eine urbane Entwicklung zu entsprechen. (Alt)-Berlin platzte aus allen Nähten und die infrastrukturelle Verbindung zwischen Stadt und Umland war jedes Mal ein verwaltungstechnischer Kraftakt, der die Entwicklung der gesamten Region hemmte. Mit dem „Groß-Berlin-Gesetz“ wurden neue urbane Potenziale freigesetzt, von denen die Stadt noch heute profitiert.
So hat sich die Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung in Bezirke und Hauptverwaltung (Magistrat), die 1920 eingeführt wurde, bis heute bewährt. Sie garantiert, dass die Menschen in den Kiezen ihre Ansprechpartner in Politik und Verwaltung haben. Und auch die Finanzausstattung der Stadt verbesserte sich, weil reichere Städte eingemeindet wurden.
Berlin konnte sich so am Beginn des 20. Jahrhunderts auf den Weg zur Metropole machen. Weitsichtige Politikerinnen und Politiker haben diese Chance genutzt und in einem enormen administrativen und parlamentarischen Kraftakt die Voraussetzungen dafür geschaffen. Stellvertretend erwähnt seien der damalige parteilose Oberbürgermeister Adolf Wermuth und der Sozialdemokrat Ernst Heilmann, der in der Landesversammlung vehement für das ‚Groß-Berlin-Gesetz‘ eintrat.“