Hinweise für die Medien: Ab Donnerstag gilt im Abgeordnetenhaus für Medienvertreter/-innen die 3-G-Regel
Die pandemische Lage spitzt sich zu. Deshalb führt das Abgeordnetenhaus auch für Medienschaffende, die im Parlament Termine wahrnehmen, die 3-G-Regel ein. Die neue Regelung gilt ab Donnerstag, den 18. November 2021. Die Impfung, die Genesung oder der negative Schnelltest ist im Eingangsbereich des Abgeordnetenhauses nachzuweisen.
Eine Teststation befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Abgeordnetenhaus an der Stresemannstr./Niederkirchnerstr. auf dem Parkplatz des Martin-Gropius-Baus. Anmeldung zum Test per Web: https://100test.de.