Mund-Nasen-Schutz beim Betreten und Verlassen der Pressetribüne
Der Krisenstab des Abgeordnetenhauses hat beschlossen, dass an Plenartagen ab sofort beim Betreten oder Verlassen der Pressetribüne eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Die Pflicht gilt von der Einlasskontrolle der Pressetribüne bis zum jeweiligen Sitzplatz und umgekehrt.