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Ein Stapel Zeitungen

Volksinitiative "Demokratie für alle!" ist erfolgreich

Für die Volksinitiative „Demokratie für alle!“ wurden 21.500 gültige Unterschriften festgestellt. Damit ist das Quorum von 20.000 gültigen Unterschriften erfüllt. Insgesamt wurden 25.851 Unterstützungsunterschriften überprüft.

Nun wird sich das Abgeordnetenhaus innerhalb der nächsten vier Monate mit dem Anliegen der Volksinitiative befassen.

Die Volksinitiative fordert, dass das aktive Wahlalter bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und für Volksentscheide von 18 auf 16 Jahre gesenkt wird. Das Abgeordnetenhaus wird zudem aufgefordert, sich gegenüber dem Senat für eine Bundesratsinitiative einzusetzen. Ein volles aktives und passives Wahlrecht soll für alle Menschen gelten, die seit mindestens drei Jahren in Deutschland wohnen. Das neue Wahlrecht soll die Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen umfassen, aber auch die Europawahlen.

Darüber hinaus soll im Berliner Abstimmungsgesetz eine Regelung getroffen werden, bei Volksinitiativen und Volksbegehren (inklusive des Antrags auf Volksbegehren) neben den bestehenden manuellen Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützerlisten die digitale Erfassung zu ermöglichen.

Die Volksinitiative ist eine besonders geregelte Massenpetition, die das Abgeordnetenhaus von Berlin dazu verpflichtet, bestimmte Anliegen und Themen zu erörtern. Sie bietet die Möglichkeit, in einem einfachen Verfahren mit einer relativ geringen Zahl von mindestens 20.000 Unterstützungsunterschriften auf besondere Probleme aufmerksam zu machen und dem Abgeordnetenhaus unmittelbar Vorschläge zu unterbreiten. Voraussetzung ist allein, dass das Abgeordnetenhaus für diese Entscheidung zuständig ist und es sich um eine Angelegenheit handelt, die Berlin betrifft. Anders als ein erfolgreicher Volksentscheid führt die Volksinitiative nicht unmittelbar zu einer angestrebten Rechtsänderung, da sie gerade darauf gerichtet ist, dass sich das Abgeordnetenhaus mit ihr in öffentlicher Debatte befasst. Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative haben das Recht, in den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen angehört zu werden.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins, die im Zeitpunkt ihrer Unterstützungsunterschrift mindestens 16 Jahre alt sind, können eine Volksinitiative durch Unterschrift und Adressangabe unterstützen. Maßgeblich ist, ob die Person am Tage der Unterschriftsleistung mit der alleinigen Wohnung oder mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.