Volksinitiative „Neue Wege für Berlin“ ist erfolgreich
Für die Volksinitiative „Neue Wege für Berlin“ wurden 21.620 gültige Unterschriften festgestellt. Damit ist das Quorum von 20.000 gültigen Unterschriften erfüllt. Insgesamt wurden 63.206 Unterstützungsunterschriften eingereicht. Mit Zustimmung der Volksinitiative und auf Vorschlag der Senatsverwaltung für Inneres wurden von den Bezirksämter nur so viele Unterschriften überprüft, bis das nötige Quorum erreicht war. Wegen der Corona-Krise konnte so der zeitliche und personelle Aufwand für die Bezirksämter eingegrenzt werden.
Nun wird sich das Abgeordnetenhaus innerhalb der nächsten vier Monate mit dem Anliegen der Volksinitiative befassen.
Trägerin der Volksinitiative ist der Verein „Neue Wege für Berlin “. Die Volksinitiative will durchsetzen, dass der Senat jährlich 12.500 bezahlbare Wohnungen baut oder fördert. Es geht dabei nach Ansicht der Volksinitiative um Chancen und Teilhabe für die gesamte Berliner Stadtgesellschaft und einen gerechten Zugang zum Wohnungsmarkt. Menschen mit normalen Berufen sollen in der Lage sein, in der Innenstadt bezahlbare Wohnungen zu finden.
Die Volksinitiative ist eine besonders geregelte Massenpetition, die das Abgeordnetenhaus von Berlin dazu verpflichtet, bestimmte Anliegen und Themen zu erörtern. Sie bietet die Möglichkeit, in einem einfachen Verfahren mit einer relativ geringen Zahl von mindestens 20.000 Unterstützungsunterschriften auf besondere Probleme aufmerksam zu machen und dem Abgeordnetenhaus unmittelbar Vorschläge zu unterbreiten. Voraussetzung ist allein, dass das Abgeordnetenhaus für diese Entscheidung zuständig ist und es sich um eine Angelegenheit handelt, die Berlin betrifft. Anders als ein erfolgreicher Volksentscheid, führt die Volksinitiative nicht unmittelbar zu einer angestrebten Rechtsänderung, da sie gerade darauf gerichtet ist, dass sich das Abgeordnetenhaus mit ihr in öffentlicher Debatte befasst. Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative haben das Recht, in den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen angehört zu werden.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins, die im Zeitpunkt ihrer Unterstützungsunterschrift mindestens 16 Jahre alt sind, können eine Volksinitiative durch Unterschrift und Adressangabe unterstützen. Maßgeblich ist, ob die Person am Tage der Unterschriftsleistung mit der alleinigen Wohnung oder mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.