1. zur Suche
  2. zur Hauptnavigation
  3. zum Inhalt
  4. zum Bereichsmenü
Blick in den Plenarsaal und hauptsächlich die Flaggen für Deutschland, Berlin und Europa

Gedenkworte des Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Ralf Wieland für den früheren Senator und ehemaligen Abgeordneten Wolfgang Büsch

26.04.2012 13:00, Plenarsaal

-Es gilt das gesprochene Wort-

Vor Beginn unserer Beratungen habe ich eine traurige Pflicht zu erfüllen.

Ich möchte mit Ihnen eines Mannes gedenken, der über drei Legislaturperioden hinweg Mitglied dieses Parlaments war und als Krönung seiner politischen Laufbahn als Senator für Inneres in den Berliner Senat gewählt wurde. Der Sozialdemokrat Wolfgang Büsch, Jurist und Politiker, starb am 17. April 2012 im Alter von 82 Jahren in einem Berliner Pflegeheim.

Als Sohn eines Kaufmanns wurde Wolfgang Büsch am 24. September 1929 in Breslau geboren. 1930 übersiedelte die Familie zuerst von Breslau nach Potsdam und später nach Berlin. Wolfgang Büsch besuchte von 1936 bis 1940 die Volksschule in Berlin-Charlottenburg und trat anschließend in das Internat der Hermann-Lietz-Schule Schloß Gebesee bei Erfurt ein. 1949 legte er die Reifeprüfung ab und studierte anschließend Rechtswissenschaften, Geschichte, Germanistik, Politische Wissenschaften und Philosophie an Universitäten in Berlin, Mainz und Marburg. In Marburg entschloss er sich, ein Jurastudium zu beginnen und bestand im August 1956 die erste und im August 1960 die zweite Juristische Staatsprüfung. Danach wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitet bis 1967 in seinem Beruf. Während seines Studiums arbeitete Wolfgang Büsch in der studentischen Selbstverwaltung mit und war 1954 und 1955 Universitätsältester an der Universität Marburg. In diesen beiden Jahren bekleidete er auch den Bundesvorsitz des überparteilichen Bundes demokratischer Studentenvereinigungen. Schon 1952 war Wolfgang Büsch in den Sozialistischen Deutschen Studentenbund eingetreten, dessen Berliner Landesvorsitzender er 1956 wurde. Ab 1957 war er zwei Jahre lang auch Bundesvorsitzender des SDS.

1952 trat Wolfgang Büsch in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein und bereits 1958 mit erst 28 Jahren wurde er in das Abgeordnetenhaus von Berlin gewählt. Vier Jahre lang arbeitet er von 1962 bis 1967 als Parlamentarischer Geschäftsführer für die SPD-Fraktion. In der SPD interessierte er sich für kulturelle Angelegenheiten und war Mitglied im kulturpolitischen Ausschuss beim Parteivorstand der SPD. Außerdem war er Kreisdelegierter in seinem Heimatbezirk Charlottenburg. Im Mai 1967 kandidierte Wolfgang Büsch vergeblich für den Landesvorsitz der Berliner Sozialdemokraten.

Zusätzliches Profil und Bekanntheit errang Wolfgang Büsch als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses, der die Berliner Lottoaffäre untersuchte. Höhepunkt seines politischen Wirkens aber war die Wahl zum Senator. Ab April 1967 unterstützte Wolfgang Büsch den damaligen Regierenden Bürgermeister Heinrich Albertz, indem er die Leitung des wichtigen Berliner Innenressorts übernahm. Dieses Amt hatte er nur 168 Tage inne: Er übernahm die Verantwortung für die Todesschüsse auf Benno Ohnesorg. Das Parlament bestätigte Wolfgang Büsch damals, dass er sich kein „persönliches Fehlverhalten“ vorzuwerfen habe. Von Heinrich Albertz ist verbürgt, dass er seinem jungen Innensenator mit den Worten dankte, „Wolfgang, du bist ein Held“.

Die Anti-Schah-Demonstration und die Schüsse des jetzt als Stasi-Spitzel enttarnten Karl Heinz Kurras am 2. Juni 1967 auf den Studenten Benno Ohnesorg werden für immer mit der Person von Wolfgang Büsch verbunden bleiben. Er selbst hatte den Planungen der Polizei skeptisch gegenüber gestanden, und – obwohl selbst in der deutschen Oper – das Geschehen nicht mitverfolgt.

Sein damaliger konsequenter Rücktritt verdient Respekt und Anerkennung.

In den zwölf Jahren seiner Abgeordnetenhaustätigkeit war er in der III. Wahlperiode Mitglied im Ausschuss für Bundesangelegenheiten, für Justiz und für Verfassungsangelegenheiten; in der IV. Wahlperiode widmete er sich dem Hauptausschuss, dem Ausschuss für Justiz, dem Rechnungsprüfungsauschuss, dem Ausschuss für Verfassungsangelegenheiten und war Mitglied des Ältestenrates. In der V. Wahlperiode übernahm er den Vorsitz im Ausschuss für Justiz und arbeitete zusätzlich im Ausschuss für Rechnungsprüfung.

Nach seinem Ausscheiden aus der aktiven Politik betätigte sich Wolfgang Büsch bis in das Jahr 2001 hinein als Rechtsanwalt und Notar in seiner eigenen Kanzlei. Außerdem engagierte er sich als Geschäftsführer des Verbandes der Schriftenverleger in Berlin und Brandenburg.

In der Stunde des Verlustes sind wir an der Seite seiner Frau und seiner Kinder. Wir schulden Wolfgang Büsch Dank und werden seiner stets in Hochachtung gedenken.

- - -