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Blick in den Plenarsaal und hauptsächlich die Flaggen für Deutschland, Berlin und Europa
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Grußwort der Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin, Cornelia Seibeld, zur Festveranstaltung anlässlich des 35. Jahrestages der Konstituierung des ersten Gesamtberliner Parlaments

12.01.2026 18:00, Abgeordnetenhaus, Festsaal

Wenn ein Ereignis 35 Jahre zurückliegt – und mag es noch so bedeutend gewesen sein – dann verblasst nicht nur die Erinnerung vieler Zeitzeugen. Noch bedeutender ist die Tatsache, dass neue Generationen herangewachsen sind, die überhaupt keine eigenen Erinnerungen an ein entsprechendes Ereignis haben. Als wir im vergangenen Jahr an das Ende des Zweiten Weltkrieges und die Befreiung vom Nationalsozialismus vor 80 Jahren erinnert haben, war uns der Verlust fast aller Zeitzeugen schmerzlich bewusst. Ein letztes Mal war es uns vergönnt, dass die hochbetagte Margot Friedländer aus diesem Anlass zu uns gesprochen hat.

Für die Ereignisse, die auf das Weltkriegsende folgten – die deutsche Teilung und die Aufteilung Berlins inklusive der Blockade des Westteils der Stadt, des Baus der Mauer und der Repressionen unter der SED-Diktatur –, gilt das zunehmend ebenfalls. Mögen der Fall der Mauer 1989 und die deutsche Wiedervereinigung 1990 auch im Gedächtnis vieler Anwesender noch so präsent sein, wächst doch unablässig die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die über keine eigenen Erinnerungen an diese prägenden Ereignisse verfügen können. 

Es gibt junge Menschen, die Mauer und Todesstreifen nur noch aus Erzählungen oder Geschichtsbüchern kennen und die sich vielleicht wundern über jene seltsamen Streifen aus Pflastersteinen, die Teil vieler Berliner Straßen sind und den Verlauf der Mauer nachzeichnen. Umso wichtiger erscheint es mir, dass wir heute an die Konstituierung des ersten Gesamtberliner Parlaments nach der Wiedervereinigung am 11. Januar 1991 erinnern.

Berlin war zwar das Mahnmal der Teilung, hinkte aber im Vollzug seiner Einheit durch sein demokratisch gewähltes Parlament zunächst ein wenig hinterher. Am 2. Dezember 1990 fanden zeitgleich die Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus statt. Schon am 20. Dezember konstituierte sich der Deutsche Bundestag. Nicht in Bonn, sondern im Berliner Reichstagsgebäude, obwohl der Beschluss über den dauerhaften Sitzungsort des Bundestages in Berlin erst in der Zukunft fallen sollte. 

In Berlin stellten sich die Herausforderungen in mancher Hinsicht noch komplexer dar als auf Bundesebene. Während die fünf neu gegründeten Länder auf dem Territorium der DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitraten, stellte sich für Berlin die Frage, wie die Stadt zu einem Bundesland der föderalen Bundesrepublik Deutschland zusammengeführt werden konnte. 

Über den 3. Oktober 1990, den Tag der Wiedervereinigung hinaus, war Berlin als Gemeinwesen noch geteilt. Es gab bis zum 11. Januar 1991 noch zwei Verfassungen. Es gab zwei Volksvertretungen, nämlich das Abgeordnetenhaus und die Stadtverordnetenversammlung. Es gab zwei Stadtregierungen, den Senat und den Magistrat, die zwar zusammenarbeiteten, aber weiterhin Ausdruck getrennter Verwaltungsbehörden und Gerichte in Ost- und West-Berlin waren.

Der Einigungsvertrag legte zwar seit dem 3. Oktober fest, dass die 23 Bezirke Berlins das Land Berlin bildeten. Ihre parlamentarische Einheit aber erhielt die Stadt erst am 11. Januar 1991 – und genau darin liegt die historische Bedeutung dieses Tages. Dazu mussten zwei sehr unterschiedliche politische Wirklichkeiten – das westliche Berlin als Stadtstaat und das östliche Berlin als Kommune – unter dem Dach des Grundgesetzes zusammengeführt werden.

Noch die Wahlen zum Gesamtberliner Abgeordnetenhaus am 2. Dezember 1990 beruhten auf zwei Gesetzen. Für die Wahl in West-Berlin erließ das Abgeordnetenhaus das Wahlgesetz und für die Wahl in Ost-Berlin beschloss die Stadtverordnetenversammlung ein gleichlautendes Gesetz. Es gab schlechterdings keinen Gesetzgeber, der vor dem 11. Januar 1991 für beide Teile der Stadt hätte handeln können. Deshalb war es in der konstituierenden Sitzung notwendig, noch vor der Wahl der Präsidentin und des Präsidiums eine neue Geschäftsordnung und insbesondere die Geltung der vorläufigen Verfassung von Berlin zu regeln. Welche Rolle dabei ein Dreierausschuss mit dem Kürzel „FKK“ spielte, werden sicherlich unsere geladenen Zeitzeugen aufklären können. In der Erinnerung sollte nicht untergehen, dass mit der tatkräftigen Hanna-Renate Laurien erstmals eine Frau zur Präsidentin des Abgeordnetenhauses gewählt wurde.

Direkt zu Beginn des gemeinsamen Neustarts wurde deutlich, dass die grundlegenden Entscheidungen einer Demokratie im Parlament, im Abgeordnetenhaus, fallen. Wie es für eine Demokratie notwendig ist, wurde über diese Entscheidungen kontrovers diskutiert. Demokratie ist nämlich keineswegs ein Verfahren zur Verhinderung von Streit. Ganz im Gegenteil: Die Demokratie ist das bislang bestmögliche Verfahren zum geregelten Austragen unterschiedlicher Auffassungen, Meinungen und Interessen. Gerade weil sich dabei alle einbringen können, kann das Ergebnis beanspruchen, für alle Bürgerinnen und Bürger verbindlich zu sein. Dabei ist es ebenfalls kennzeichnend, dass sich vermeintlich „reine“ Lösungen einer einzelnen Partei im Regelfall nicht durchsetzen, sondern Kompromisse gesucht und gefunden werden.

Eine Gesellschaft, die nicht mehr kompromissfähig ist, wäre weder eine humane noch eine freiheitliche Gesellschaft. Der mit Abstand wichtigste Ort für das Suchen und Finden von Kompromissen ist das Parlament. Es ist in dieser Funktion unersetzbar, auch gegenüber anderen, etwa plebiszitären Formen der Willensbildung. Volksbegehren und Volksabstimmungen lassen keinen Raum für Kompromisse – sie kennen nur Zustimmung oder Ablehnung. Damals entschied sich das Abgeordnetenhaus mit überwältigender Mehrheit in der Verfassungsfrage für eine Übergangslösung. Mit einigen Anpassungen wurde die Berliner Verfassung von 1950 für ganz Berlin verbindlich. Zugleich wurde festgeschrieben, dass es in der ersten Legislaturperiode zu einer Überarbeitung der Verfassung kommen sollte, in die auch Elemente des Ost-Berliner Demokratisierungsprozesses aufgenommen werden sollten. Diese Bereitschaft, in Grundsatzfragen parteiübergreifende Kompromisse zu finden, hat sich auch in dieser Legislaturperiode in Berlin bewährt.

Die Aufgaben, vor denen die neu gewählten Abgeordneten der 12. Legislaturperiode damals standen, waren schwierig und in ihrer Bedeutung einzigartig für ein Landesparlament. Es galt, eine lange geteilte Stadt, ihre Menschen und ihre Lebensverhältnisse schrittweise wieder zusammenzuführen. Manche Lösungen erwiesen sich nicht im ersten Anlauf als tauglich und vieles dauerte deutlich länger, als ursprünglich vorgesehen. In der Rückschau können wir jedoch feststellen, dass das erste Gesamtberliner Parlament seine Aufgabenstellung in beeindruckender Weise bewältigt hat und seiner Verantwortung gerecht geworden ist.Es wurden in vielen Bereichen wie dem Verfassungsrecht, der Infrastruktur und der Wirtschaft die Grundlagen für ein funktionierendes Gemeinwesen geschaffen. Dazu möchte ich den Abgeordneten der 12. Wahlperiode auch aus heutiger Sicht gratulieren und mich im Namen der Bürgerinnen und Bürger für die geleistete Arbeit bedanken. Regelmäßig gibt es öffentliche Diskussionen über Fehler und Versäumnisse im Prozess der Wiedervereinigung. Noch immer zeigen sich bei bestimmten Themen und Wahlen die langfristigen Folgen einer tiefgreifend unterschiedlichen Sozialisation in den Jahrzehnten der deutschen Teilung. Obwohl gerade in Berlin manche Gegensätze besonders augenfällig waren, erscheint mir die Weiterentwicklung weg von manchen alten Frontstellungen hier weiter fortgeschritten als im Rest der Republik.

Das bedeutet keineswegs eine geringere Schärfe in der politischen Auseinandersetzung über gesellschaftliche Streitfragen. An mancher Stelle täte unserer politischen Debatte etwas mehr Gelassenheit auf allen Seiten gut. „Leben und leben lassen“ wäre ein rheinischer Grundsatz, den wir ruhig öfter in unsere Stadtgesellschaft übernehmen könnten.

Heute haben wir auf dem Podium sehr kundige und erfahrene – ich darf mich hoffentlich so ausdrücken – „Politikveteranen“, die die Bandbreite der politischen Positionen der Nachwendezeit eindrucksvoll widerspiegeln. Sie haben in der Phase des Umbruchs und der Neugestaltung wesentliche Aufgaben übernommen. Es lohnt sich, ihnen zuzuhören. Nicht nur als Beitrag zur Zeitgeschichte. Sondern auch, um für unsere heutigen politischen Herausforderungen einen passenden Maßstab zu finden, der die Bedeutung mancher aktueller Themen in der Stadtpolitik relativiert. Und – ganz wichtig – um Zuversicht zu schöpfen, dass sich auch große Aufgaben bewältigen lassen. Kulturpessimismus war schon immer eine fatale Reaktion auf notwendige Veränderungen.

Deshalb nochmals einen ganz besonderen Dank an unsere Podiumsteilnehmer, dass Sie Ihr Wissen an uns weitergeben. Ich wünsche uns allen einen ebenso lehrreichen wie unterhaltsamen Abend.