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Blick in den Plenarsaal und hauptsächlich die Flaggen für Deutschland, Berlin und Europa

Rede des Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin, Walter Momper, bei der Auftaktveranstaltung des Historiale e.V. in Kooperation mit der Stiftung Stadtmuseum Berlin

08.03.2008 12:00, Nikolaikirche

Walter Momper 27.10.2006, Nikolaikirche

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Nachmittag des 27. Oktober 1806 – heute vor 200 Jahren – zog Napoleon Bonaparte bei strahlendem Sonnenschein in Berlin ein. Er wurde vom Magistrat der Stadt Berlin am Brandenburger Tor empfangen, der ihm wunschgemäß die Stadtschlüssel übergab. Das Ganze war sorgfältig und öffentlich wirksam inszeniert. Denn: Berlin war von den Franzosen besetzt.

Der Verein Historiale und die Stiftung Stadtmuseum Berlin haben dieses Ereignis zum Anlass genommen, von heute bis zum 29. Oktober mit Verschiedenen Veranstaltungen das Thema „Napoleon in Berlin“ zu thematisieren. Morgen wird der Kaiser durch das Brandenburger Tor einziehen. Es wäre ja auch passend, die aus Moskau zurückkommende Grand Armée zu zeigen, wie sie in Lumpen und Winter zurückkommt: Mit Mann und Ross und Wagen hat sie der Herr geschlagen.

Ich freue mich, heute Abend zu Ihnen aus der Sicht eines Parlamentariers, aber auch Historikers sprechen zu können, und zwar zu dem Thema: Napoleon, Berlin und die Berliner Volksvertretung.

Napoleon, seit 1804 Kaiser der Franzosen, besiegte die preußische Armee am 14. Oktober 1806 vernichtend bei Jena und Auerstedt. Das war der Zusammenbruch des alten, morbide gewordenen friderizianischen Preußens.

Gegenüber den Eroberungszügen Napoleons hatte Preußen halbherzig und unentschlossen taktiert. Preußen war weder gesellschaftlich noch politisch oder militärisch auf den Kampf gegen die größte Militärmacht des Kontinents eingestellt. Die verlorene Schlacht von Saalfeld und der Tod des populären Prinzen Louis-Ferdinand wurden als böses Zeichen des Niedergangs verstanden – und waren es ja auch.

Berlin konnte mangels kampfkräftiger preußischer Truppen nicht verteidigt werden.Der König war schon nach Küstrin geflüchtet und hatte per Hausanschlag seinen Bürgern den bekannten Spruch mitteilen lassen: „Der König hat eine Bataille verloren. Jetzt ist Ruhe die erste Bürgerpflicht. Ich fordere die Einwohner Berlins dazu auf.“ Er ging später nach Königsberg.

Die staatlichen Kassen und Vorräte wurden aus der Stadt geschafft und die wohlhabenden Familien verzogen sich ebenfalls, um den Lasten der Besetzung zu entgehen.

Um das neu gebildete „Departement von Berlin“ maximal auspressen zu können, wurde eine neue Administration (Comitée administratif), unter Verwendung auch der ehemaligen Beamten gebildet. Die Stadt und ihre Bürger mussten bluten: Kriegsbeute, Einquartierungen, Armeelieferungen und Kontribution wurden aus der Stadt gezogen. Aus den Schlössern wurden kistenweise Kunstwerke mit Schiffen nach Paris gebracht, ebenso wie die in dreizehn Kisten verpackte Quadriga vom Brandenburger Tor. Voller Erbitterung mussten die Berliner mit ansehen, wie das Vierergespann vom 2. bis zum 8. Dezember vom Brandenburger Tor genommen und verladen wurde. Wegen dieser ruchlosen Tat schmähten die Berliner Napoleon mit dem Beinamen „der Pferdedieb“.

Während der zweijährigen Besetzung Berlins war der Rat der Stadt vor allem damit beschäftigt, die Forderungen der Franzosen zu erfüllen: Von den 100 Millionen Franken Gesamtkontribution für Preußen sollte Berlin 10 Million Franken aufbringen. Eine weitere Belastung waren Einquartierungen französischer Soldaten, für die mehr als acht Millionen Franken aufgebracht werden mussten.

Von 1806 bis 1808 lag die Zahl der täglichen Einquartierungen zwischen 10 und 12.000 Mann in der 150.000 Einwohner-Stadt. Enorme Kosten verursachten auch die Lieferungen an die französische Armee, z. B. Hafer, Fleisch, Wein und Gerätschaften. Die Stadt und das Land wurden aller verfügbarer Ressourcen beraubt.

Aber in der Niederlage liegt immer auch der Keim des Neuen. Noch unter französischer Herrschaft formierte sich ab 1806 die Bewegung der Intellektuellen und hohen Staatsbeamten zur Reform von Staat und Gesellschaft.

Mit der Modernisierung des preußischen Staates sind vor allem die Namen des Reichsfreiherrn vom Stein und des Fürsten von Hardenberg verbunden. In der berühmten Denkschrift des Reichsfreiherrn vom Stein vom 27. April 1806 über die „Darstellung der fehlerhaften Organisation des Kabinetts und der Notwendigkeit der Bildung einer Ministerkonferenz“ formulierte er seine Kritik am Zustand der preußischen Staatsverwaltung und insbesondere an dem System der geheimen Kabinettsräte.

Karl August von Hardenberg diente ab 1790 im preußischen Staatsdienst. Von 1804 bis 1806 war er preußischer Außenminister, musste auf Drängen Napoleons zurücktreten und wurde anschließend wieder leitender Minister, bis er auf Weisung Napoleons erneut seines Amtes enthoben wurde.

Im Exil in Riga verfasste er seine Denkschrift zur Neuorganisation des preußischen Staates: die „Denkwürdigkeiten“. Beide Reformer, Stein und Hardenberg, wurden bei der Entwicklung ihrer Ideen zur Reorganisation Preußens von einem Kreis gleichgesinnter Spitzenbeamter u.a. auch den Heeresreformern Scharnhorst und Gneisenau unterstützt. 1807 wurde vom Stein preußischer Staatsminister und begann mit der Umsetzung eines gewaltigen Reformwerkes, das bis in die heutige Zeit hinein wirkt:

· die Neuordnung der Regierung als Kabinettsregierung, · die Gewerbereform mit Gewerbefreiheit, · die Agrarreform mit der Bauernbefreiung, · die Militärreform mit der allgemeinen Wehrpflicht, · die Gleichstellung der Juden als Bürger, · die Bildungs- und Wissenschaftsreform und · die Einführung der modernen kommunalen Selbstverwaltung der Städte durch die „Ordnung für sämtliche Städte der Preußischen Monarchie“ vom 19. November 1808.

Auf Grundlage dieses Reformwerkes wurde 1809 die erste Wahl einer Stadtverordnetenversammlung in Berlin durchgeführt und ein Magistrat gewählt.

Und wie wir alle wissen: Die Stein-Hardenbergschen Reformen sind bis heute das Fundament unserer städtischen Selbstverwaltung. Auch die Verfassungen von Berlin von 1950 und 1995 bauen auf diesem Fundament auf.

In Berlin durften die Bürger zum ersten Mal in freier und geheimer Wahl eine Stadtverordnetenversammlung wählen.

Wahlberechtigter Bürger war allerdings nur der, der Hauseigentum besaß oder ein Jahreseinkommen von mehr als 200 Talern hatte. Von rund 150.000 Einwohnern hatten nur 12.862 Bürger das Wahlrecht.

Wahlorte waren übrigens 22 Kirchen, in denen vom 18. bis 22. April 1809 gewählt werden konnte. An diesem Tage läuteten jeden Morgen von 8.30 bis 9.00 Uhr die Glocken, um die Wählerinnen und Wähler an die Wahl zu erinnern.

Am 6. Juli 1809 fand die feierliche Vereidigung des ersten von der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung gewählten Magistrats und die Amtseinführung des neuen Oberbürgermeisters von Gerlach statt. Oberbürgermeister und Magistrat begaben sich in einem feierlichen Zug vom Rathaus zur Nikolaikirche, wo das Zeremoniell stattfand. Nach einer Festpredigt, die der Berliner Propst Ribbeck hielt, wurde Gerlach durch den Oberpräsidenten Sack feierlich darauf vereidigt, Berlin im Sinne der Städteordnung nach „Pflicht und Gewissen“ treu zu dienen. Dem von Gerlach geführten Magistrat gehörten weitere acht besoldete und 15 unbesoldete Stadträte an. Seine Sitzungen hielt dieses Gremium zweimal wöchentlich im alten Berlinischen Rathaus, Köpenicker/Ecke Spandauer Straße, ab.

Wie der Oberbürgermeister von Gerlach bei seiner Einführung am 6. Juli 1809 vor den in der Nikolaikirche versammelten Stadtverordneten erklärte, bewegten ihn an diesem Tag gemischte Gefühle: Mit Freude und Dankbarkeit registrierte er die Einmütigkeit, mit der ihm die Repräsentanten das Vertrauen ausgesprochen hatten, und die Zufriedenheit, mit welcher diese Wahl von seinen übrigen Mitbürgern aufgenommen worden sei. Mit banger Besorgnis erfüllten ihn jedoch die Schwierigkeiten, „mit welchen die Verwaltung des Gemeinwesens einer durch lange Drangsale erschöpften Stadt verknüpft ist, und die Größe der Summen, um die Veranstaltungen zur Erhaltung der Sicherheit, des Wohlstandes, des Gottesdienstes, des Unterrichts, der Gesundheit, der Bequemlichkeit der Einwohner einer großen Stadt aufrechtzuerhalten“.

Die materiellen Lebensverhältnisse in Berlin waren wirklich schlecht. Suppenanstalten gaben 1809 täglich mehr als 6000 Portionen an Bedürftige aus. Die Linderung der materiellen Not der Bevölkerung und die Stabilisierung der städtischen Finanzen wurden zum Kardinalproblem für die Kommunalverwaltung Berlins.

Berlin hatte Anfang 1809 etwa fünf Millionen Taler Schulden, die aus den verschiedenartigsten finanziellen Belastungen während der Zeit der französischen Besatzung resultierten. Angesichts einer darniederliegenden Wirtschaft und eines minimalen Steueraufkommens war diese für eine Stadt mit etwas mehr als 150.000 Einwohnern eine außerordentlich schwere Bürde. 250.000 Taler waren jährlich an Zinsen aufzubringen. Allein dies bedeute für den Magistrat ein kaum zu lösendes Problem.

Unter den gegebenen Umständen war es als außerordentliche Leistung anzusehen, wenn der von Gerlach geführte Magistrat es vermochte, den weiteren finanziellen Abstieg aufzuhalten.

Einen wirklichen finanzpolitischen Erfolg für die Stadt bedeutete die Mitte 1811 erteilte Genehmigung, die Verbrauchssteuer zugunsten der Kommune zu erhöhen. Danach wurde ein Zuschlag zur Akzise (drei Groschen pro Taler) erhoben, über den die Stadt verfügen konnte. Diese Verbrauchssteuer traf in erster Linie ärmere Schichten. Für einen Großteil der rund 35.000 Lohnarbeiter, die unter den Lebenshaltungskosten, den hohen Mieten usw. zu leiden hatten, lag der Verdienst unter dem Existenzminimum. Allerdings fielen diejenigen, die hierdurch weiter verarmten, nicht der Kommune zur Last, da die Kosten für das Armenwesen überwiegend vom Staat getragen wurden.

Bis zum Sieg über Napoleon nach der Niederlage in Moskau hat es dann noch weitere Jahre gedauert. Erst die Völkerschlacht bei Leipzig 1813 brachte die Befreiung Deutschlands. Aber die Basis für den Aufstieg Preußens zur führenden deutschen Macht bis zur Reichseinigung 1871 war gelegt. Die Voraussetzungen für den modernen deutschen Nationalstaat waren 1813 vorhanden.

Die Berliner Stadtverordnetenversammlung tagt seit jenem Jahr 1809 jeweils immer donnerstags. Dieser Brauch hat sich bis heute erhalten: Auch das Berliner Abgeordnetenhaus tagt am Donnerstag.

In der Preußischen Städteordnung übrigens beschäftigten sich allein vierzig Absätze mit Instruktionen für die Abgeordneten. Heute sind die Rechte der Abgeordneten in der Verfassung von Berlin festgeschrieben. Und die Abgeordneten geben sich zu Beginn jeder Legislaturperiode selbst eine Geschäftsordnung. Gerade gestern hat das neu gewählte Abgeordnetenhaus von Berlin in seiner konstituierenden Sitzung die Geschäftsordnung für die 16. Wahlperiode beschlossen. Seit gestern haben wir auch eine moderne Länderverfassung mit der Richtlinienkompetenz des Regierenden Bürgermeisters, wie die anderen Ministerpräsidenten auch.

1809 wählten die Bürger Berlins zum ersten Mal ihre Stadtverordneten. Im Mai 1990 wählten die Bürger Ost-Berlins das erste Mal seit 1946 wieder in freier Wahl die Stadtverordneten. Und nach den ersten gesamtberliner Wahlen im Dezember 1990 trat das neu gewählte Abgeordnetenhaus zu seiner ersten konstituierenden Sitzung im Januar hier in der Nikolaikirche zusammen.

So ist die Nikolaikirche ein bedeutender Ort in der Geschichte der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung Berlins. – Und seinen Ausgangspunkt hatte das alles mit Napoleons Ritt durch das Brandenburger Tor.

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