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Blick in den Plenarsaal und hauptsächlich die Flaggen für Deutschland, Berlin und Europa

Rede des Präsidenten des Abgeordnetenhauses zur Eröffnung der Ausstellung "Trans* in der Arbeitswelt"

03.11.2015 17:30, Wandelhalle

Ich freue mich, Sie heute zur Eröffnung der Ausstellung „Trans* in der Arbeitswelt“ im Abgeordnetenhaus von Berlin begrüßen zu dürfen. Denn hier geht es um ein Thema, das besondere öffentliche Beachtung verdient hat. Wie nötig Aufklärung und Sensibilisierung sind, zeigt ein Blick in die einschlägigen Umfragen. Demnach erleben transgeschlechtliche Menschen in Deutschland immer noch und immer wieder Diskriminierung und Gewalt. Das fängt in der Schule an und hört am Arbeitsplatz nicht auf. In einer Studie von 2011 gab jeder zweite befragte transgeschlechtliche Mensch an, am Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz diskriminiert worden zu sein. Nicht wenige Trans*Menschen verleugnen aus Angst vor Benachteiligung ihre Identität gegenüber Kolleginnen und Kollegen. Leider ist diese Angst allzu häufig berechtigt. Selbst in einer so bunten und vielfältigen Stadt wie Berlin braucht es Mut und sehr viel Willensstärke, sich als transgeschlechtlicher Mensch im Arbeitsleben zu behaupten. Mut erfordert es ebenfalls, sich den Blicken der Öffentlichkeit zu stellen. Um so mehr freue ich mich, dass die hier Porträtierten diesen Mut gefunden haben. Einige sind heute hier anwesend. Sie haben einem wichtigen Thema ihr Gesicht gegeben. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken. Mein Dank gilt ebenso der Sängerin „Jana mit Sternchen“, die unseren Abend musikalisch begleitet. Zwei Lieder singen Sie heute für uns: „Zurück nach Vorn“ und „Nicht nur Träumen“ lauten ihre Titel. Erlauben Sie mir an dieser Stelle ebenfalls einen Blick nach vorn und einen zurück. Auf das, was wir im Land Berlin in den letzten Jahren getan haben, um Menschen vor Diskriminierung und Gewalt aufgrund ihrer sexuellen Identität zu schützen. Und auf das, was wir noch tun müssen. Ein ganz wesentlicher Meilenstein auf dem Weg zu einem gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zusammenleben war sicherlich die Änderung der Berliner Landesverfassung vor nunmehr 20 Jahren. In Art. 10, Abs. 2 der Verfassung des Landes Berlin heißt es seit 1995, dass niemand „wegen seines Geschlechts (…) oder seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf. Das war und ist bis heute, so meine ich, ein wichtiges Signal. Ein Signal übrigens, das die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler in der Volksabstimmung über die Landesverfassung mit einem positiven Votum unterstützt hat. Das um den Aspekt der sexuellen Identität erweiterte Diskriminierungsverbot bildet bis heute die verbindliche Leitlinie für das politische Handeln in unserer Stadt. Im Geiste dieses Verfassungsauftrages war auch der Beschluss, den die Abgeordneten unseres Hauses im April 2009 fassten. Einstimmig verabschiedeten sie den bundesweit ersten Aktionsplan zur Förderung von Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie zur Bekämpfung von Homo- und Transphobie. Entsprechende Maßnahmen, die einen Wandel hin zu Toleranz, Akzeptanz und Respekt bewirken sollen, werden seitdem vom Senat in enger Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren umgesetzt und von der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen koordiniert. Nicht immer, das wissen Sie, waren wir erfolgreich. Die ebenfalls 2009 gemeinsam mit Hamburg und Bremen eingebrachte Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Diskriminierungsverbotes des Grundgesetzes, mit der trans- und intersexuelle Menschen unter besonderen Schutz gestellt werden sollten, scheiterte am Widerstand der Länder-Mehrheit. Zwar hat das Verbot von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in Deutschland bis heute keinen Verfassungsrang, mit dem seit 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber jedoch zumindest auf einfachgesetzlicher Ebene den Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Identität zum Maßstab erhoben und juristisch abgesichert. Arbeitgeber sind seitdem verpflichtet, durch vorbeugende Maßnahmen entsprechende sachlich nicht begründete Ungleichbehandlungen – von Nicht-Juristen schlicht Ungerechtigkeiten genannt – von Vornherein zu verhindern. Auch unterhalb der gesetzgeberischen Ebene wurde in den letzten Jahren einiges erreicht: Seit 2012 gibt es bei der Berliner Staatsanwaltschaft eine Ansprechperson für Opfer transphober Gewalt. An jeder Berliner Schule wurden Kontaktpersonen für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt benannt. Es gibt Fortbildungsmaßnahmen in sensiblen Bereichen, etwa bei der Polizei. Dass der Dialog zwischen Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verstetigt und institutionalisiert werden konnte – dazu haben auch zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen beigetragen, denen ich an dieser Stelle für ihr Engagement danken möchte. Einige Vertreterinnen und Vertreter dieser Organisationen sind heute anwesend. Sie leisten tagtäglich ihren Beitrag dazu, dass Berlin sich zu Recht als „Stadt der Vielfalt“ bezeichnen darf. Ihre Aufgabe wird in Zukunft nicht weniger wichtig sein. Denn die Tatsachen, mit denen das Land Berlin seine Initiative zur Änderung des Grundgesetzes beim Bundesrat begründete, haben bis heute Bestand: „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt,“ hieß es damals im Antrag. Wir als Abgeordnete können die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gleichstellung transgeschlechtlicher Menschen setzen. Darin liegt unsere besondere Verantwortung als Politikerinnen und Politiker. Und im besten Fall sind die Gesetze, die wir verabschieden nicht nur Ergebnis eines längst überfälligen Werte- und Bewusstseinswandels, sondern treiben diesen weiter voran. Um so dem hohen – und zutiefst demokratischen – Ideal einer Gesellschaft von Gleichberechtigten näher zu kommen. Das Handeln des Einzelnen können wir jedoch nur mittelbar beeinflussen. Toleranz, Akzeptanz und Zivilcourage können gefördert, nicht aber verordnet werden. Was brauchen wir also neben politischen Willenserklärungen und Gesetzgebungsinitiativen? Wie können wir im Land Berlin Rahmenbedingungen schaffen, die uns dem Ziel einer gerechteren Gesellschaft näher bringen? Wir brauchen Aufklärung. Wir brauchen Modellprojekte. Und wir brauchen zum Beispiel  auch eine Ausstellung wie die hier gezeigte. Nicht zuletzt aber brauchen wir eine öffentliche Verwaltung, die ihrer Vorbildrolle für andere gesellschaftliche Bereiche gerecht wird. Haben wir ein Klima des gegenseitigen Respektes und der Anerkennung, in dem eine vermeintlich „andere“ Herkunft, eine vermeintlich „andere“ Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung ohne Furcht vor Ausgrenzung und Abwertung gelebt werden könnten? Pflegen wir eine Verwaltungskultur, die von Respekt und Wertschätzung geprägt ist? Wenn wir heute die Ausstellung „Trans* in der Arbeitswelt“ eröffnen, geht es – das möchte ich ganz deutlich sagen – nicht um „Minderheitenpolitik“. Sondern es geht um die Frage, wie wir mit Menschen umgehen, die in irgendeiner Weise „anders“ zu sein scheinen. Es geht um die große Frage nach den Grundwerten und Grundsätzen unserer Gesellschaft und unseres politischen Gemeinwesens. Wie verhalten wir uns – als Arbeitnehmer und Arbeitgeber, als Politiker und Wähler und nicht zuletzt in unserem privaten Umfeld –  angesichts eines rasanten Prozesses der Diversifizierung von Lebensweisen und Identitäten? Gleichheit und Vielfalt – das ist die Balance, die wir in unserer sich rasant verändernden Stadt immer wieder aufs Neue austarieren müssen. Ich meine, die hier ausgestellten, wunderbar klaren und selbstverständlichen Fotografien von Anja Weber geben uns einen Einblick in das, was heutzutage, zumindest in Berlin, schon möglich ist. Was es heißt, wenn wir Gleichberechtigung und Vielfalt als Anspruch ernst nehmen. Insofern ist die heute zu eröffnende Ausstellung im besten Sinne ein Dokument der Gegenwart. Zugleich gibt sie uns einen Ausblick auf eine tolerante und diskriminierungsärmere Gesellschaft, für die wir alle zusammen noch eine Menge tun müssen. Ich wünsche dieser wichtigen Ausstellung viel Erfolg und große Resonanz. In unserem Haus ebenso wie auf ihren zukünftigen, hoffentlich noch zahlreichen Stationen in ganz Deutschland und Europa. Ich danke Ihnen.