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Blick in den Plenarsaal und hauptsächlich die Flaggen für Deutschland, Berlin und Europa

Rede zur Änderung der Verfassung von Berlin

11.09.2008 13:00, Abgeordnetenhaus

Walter Momper 18.05.2006, Abgeordnetenhaus, Plenum

Rede des Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin, Walter Momper, zu Tagesordnungspunkt 3 A zur Änderung der Verfassung von Berlin in der Plenarsitzung am 18. Mai 2006

- Es gilt das gesprochene Wort -

Wir haben heute zwei Gesetze verabschiedet, die von allen fünf Fraktionen dieses Hauses eingebracht und fast einstimmig beschlossen wurden.

Mit der Beschlussfassung über das Achte Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin und das Gesetz über die Durchführung der Volksabstimmung nach Artikel 100 Satz 2 der Verfassung von Berlin am 17. September 2006 hat das Abgeordnetenhaus wohl die wichtigste verfassungsrechtliche Strukturentscheidung seit 1946 und seit der Vereinigung Berlins 1990 getroffen.

Dieses Parlament kann stolz sein, dass es gelungen ist, ein Paket zu schnüren, dass alle Fraktionen mittragen und in dem sich auch die besonderen Ziele der einzelnen Fraktionen wiederfinden.

Ich möchte deshalb zuerst den Kolleginnen und Kollegen der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe für die Erstellung des Entwurfs und die Arbeit an der Änderung der Landesverfassung danken.

Aufgrund intensiver Diskussionen und dem Willen zum Kompromiss ist es gelungen, eine Änderung zu formulieren, die unsere Verfassung entscheidend modernisiert.

Der erste Punkt der Verfassungsänderung ist die Stärkung der Verantwortlichkeit des Regierenden Bürgermeisters gegenüber dem Abgeordnetenhaus. Die Einzelverantwortung der Senatoren gegenüber dem Parlament wird eingeschränkt. Der Regierende Bürgermeister erhält die Richtlinienkompetenz gegenüber den Mitgliedern des Senats.

Außerdem wird der Regierende Bürgermeister der nächsten Legislaturperiode nicht mehr primus inter pares sein, sondern er wird - wie in fast allen anderen Bundesländern die Ministerpräsidenten und im Bund die Kanzlerin - allein die Senatorinnen und Senatoren ernennen und entlassen.

Das ist eine Stärkung des Amtes in der Regierung und in unserem Staatswesen insgesamt, zugleich bedeutet es aber auch eine höhere Verantwortung des Regierenden Bürgermeisters ganz persönlich gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit.

Als Zweites werden durch die Verfassungsänderung die Möglichkeiten direkter Demokratie für die Berlinerinnen und Berliner ausgeweitet. Wir wollen die Quoren für Volksabstimmungen und Volksentscheide senken, auch um der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Den Bürgerinnen und Bürgern Berlins wird es dadurch wesentlich erleichtert, politische und gesellschaftliche Entscheidungsprozesse unmittelbar mitzugestalten oder Gesetze auf den Weg zu bringen, so dass die repräsentative Demokratie um das plebiszitäre Element sinnvoll ergänzt wird.

Wir wissen, dass unsere Verfassung aus historischen Gründen Mitwirkungsrechte des Volkes nur sehr eng ausgestaltet hat. Heute gehen wir mit dieser Änderung einen wichtigen Schritt voran und unterbreiten diese Änderung einer Volksabstimmung am Wahltag, am 17. September 2006. Schon heute möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger aufrufen, sich an der Wahl zu beteiligen und auch für diese bedeutende Erweiterung bürgerschaftlicher Mitbestimmung die Stimme abzugeben.

Und zum Dritten werden in der Verfassungsänderung die Rechte des einzelnen Abgeordneten oder der einzelnen Abgeordneten gestärkt. Das Informationsrecht der Abgeordneten wird verbessert. Der neue Absatz des Artikel 45 verankert das Individualrecht jedes einzelnen Abgeordneten auf Einsichtnahme in Akten und sonstige amtliche Unterlagen der Verwaltung. Außerdem legitimiert der neue Artikel 49 a die Vertreter des Landes Berlin, die Mitglieder in Aufsichtsräten privatrechtlich organisierter, landeseigener oder teilweise landeseigener Firmen sind, dem Parlament die notwendigen Auskünfte über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu geben.

Das stärkt die Kontrollrechte des einzelnen Abgeordneten und des Parlaments als Ganzem und auch der einzelnen Fraktionen über diesen wichtiger werdenden wirtschaftlichen Sektor.

Wenn wir die Veränderung der Art. 62 und 63 wollen, werden wir alle, jede und jeder Einzelne von Ihnen und auch die Parteien im Wahlkampf, ab morgen intensiv dafür werben müssen.

Ich fordere die Bürgerinnen und Bürger Berlins noch einmal auf: Ergreifen Sie die Chance, am 17. September das Angebot des Parlaments anzunehmen. Demokratie braucht aktive engagierte Bürgerinnen und Bürger. Beteiligen Sie sich an der Wahl und auch an der Volksabstimmung.

Ich danke Ihnen allen nochmals für die konstruktive gute Zusammenarbeit.

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