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Blick in den Plenarsaal und hauptsächlich die Flaggen für Deutschland, Berlin und Europa

Verabschiedung und Amtseinführung von Richtern des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin

14.04.2000 00:00, Sitzungssaal des Verfassungsgerichtshofs

Reinhard Führer 14.04.2000, Sitzungssaal des Verfassungsgerichtshofs Ansprache bei der Verabschiedung und Amtseinführung von Richtern des VGH des Landes Berlin

Diese festliche Veranstaltung steht im Zeichen von Zäsur und Kontinuität zugleich.

Die Regelung im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, dass die Amtszeiten der Verfassungsrichter zeitversetzt beginnen und enden, hat sich - soweit dies aus der Sicht des Parlamentariers zu beurteilen ist - grundsätzlich bewährt. Sie bietet gute Voraussetzungen dafür, dass einerseits Erkenntnisse und Erfahrungen weitergegeben und andererseits zusätzliche, neue Impulse eingebracht werden können.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin konnte aus - mittlerweile historischen - politischen Gründen erst nach der Wiedervereinigung Berlins etabliert werden. Er hat trotz der relativ kurzen Zeit seines Bestehens seinen festen Platz im Rechtsgefüge unserer Stadt und im Bewusstsein der Bevölkerung.

Er genießt hohes Ansehen als 'Hüter der Verfassung', hat diese Aufgabe allerdings nicht allein, denn: Wahrung der Verfassung ist auch Aufgabe und Pflicht aller anderen Organe der öffentlichen Gewalt.

Die Befugnis des Verfassungsgerichtshofs, über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen zu urteilen, gehört zu den unverzichtbaren und wirksamsten Mechanismen der Demokratie. Verfassungsgerichtsbarkeit ist die notwendige Ergänzung des Mehrheitsprinzips. Grundgesetz und Verfassung von Berlin schützen aus guten Gründen ausgewählte Bereiche vor dem Zufall wechselnder Mehrheiten.

Aus guten Gründen auch bestimmt das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, dass dieser gegenüber den anderen Verfassungsorganen des Landes selbstständig und unabhängig ist.

Die herausgehobene Stellung des Verfassungsgerichtshofs folgt auch aus seiner Kompetenz, in Rechtsstreitigkeiten zwischen Verfassungsorganen zu entscheiden. Häufiger als andere Gerichte hat das Verfassungsgericht in Fragen von politischer Tragweite zu entscheiden.

Das Verhältnis des Verfassungsgerichtshofs zu anderen Verfassungsorganen ist durch das Prinzip der Gleichordnung und die Pflicht zu Rücksichtnahme und Loyalität geprägt. Diese wechselseitigen Pflichten sind im verfassungsrechtlichen Kompetenzgefüge begründet. Alle Verfassungsorgane bleiben deshalb aufgerufen, in Besonnenheit und im Wissen um die gemeinsame Verantwortung miteinander umzugehen.

Dazu gehört auch - und Herr Vizepräsident Dr. Storost hat dazu hier bereits deutliche Worte gesagt -, dazu gehört auch, dass sich im politischen Vorfeld der Wahl von Verfassungsrichtern alle Beteiligten so verhalten, dass das Ansehen des Verfassungsgerichtshofs und die Reputation der Persönlichkeiten, die im Gespräch sind, nicht beschädigt werden.

Wir alle müssen darüber nachdenken, ob bestimmte Verfahrensweisen und gesetzliche Regelungen geändert werden sollten.

Wenn wir Würde und Ansehen des Gerichts und seiner Mitglieder wahren wollen, sollten wir über Änderungen bald beraten. Ausschlaggebendes Kriterium bei der Wahl von Verfassungsrichtern muss allein die Qualifikation sein.

Meine Damen und Herren, wie schon Herr Dr. Storost gesagt hat, sind wir zusammengekommen, um Dank zu sagen und Glück und Erfolg zu wünschen. Unser Dank gilt:

- dem bisherigen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Prof. Dr. Klaus Finkelnburg, - der Richterin am Verfassungsgerichtshof, Frau Veronika Arendt-Rojahn, - dem Richter am Verfassungsgerichtshof, Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus, - dem Richter am Verfassungsgerichtshof, Herrn Klaus Eschen und - dem Richter am Verfassungsgerichtshof, Herrn Prof. Dr. Philip Kunig.

Ihnen allen sage ich im Namen des Abgeordnetenhauses von Berlin Dank und Anerkennung für Ihre erfolgreiche Arbeit für unsere Stadt und ihre Bevölkerung.

Ausdrücklich danke ich Ihnen auch dafür, dass Sie Ihre Aufgaben weit über Ihre eigentliche Amtszeit hinaus wahrgenommen haben.

Ein besonderes Wort des Dankes richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Finkelnburg. Sie sind zu Recht als einer der 'Väter' - neben den 'Müttern' - unseres Verfassungsgerichtshofs bezeichnet worden, und Sie haben als erster Präsident Ihr hohes persönliches Ansehen, Ihre große menschliche Ausstrahlung und ein leidenschaftliches persönliches Engagement in die Arbeit des Verfassungsgerichtshofs eingebracht. Sie haben Maßstäbe gesetzt. Dafür gebührt Ihnen der Dank unserer Stadt.

Meine Damen und Herren, unsere herzlichen Wünsche für Glück und Erfolg gelten den neuen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs, die am 9. März durch das Abgeordnetenhaus von Berlin gewählt worden sind:

- dem neuen Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Helge Sodan, - und den Richtern, Herrn Dr. Klaus-Martin Groth, - Herrn Andreas Knuth, - Herrn Dr. Dietrich Mahlo und - Frau Martina Zünkler.

Ihnen sollte ich eigentlich wünschen, dass Sie möglichst wenig Arbeit haben. Denn: Wenn der Verfassungsgerichtshof selten angerufen wird, können wir Parlamentarier - nicht ohne Stolz - vermuten, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin Gesetze verabschiedet hat, die als verfassungsgerecht angesehen werden.

Für den Rest an Arbeit, der dann noch verbleibt, wünsche ich Ihnen viel Erfolg.