1. zur Suche
  2. zur Hauptnavigation
  3. zum Inhalt
  4. zum Bereichsmenü
Blick in den Plenarsaal und hauptsächlich die Flaggen für Deutschland, Berlin und Europa
Nach unten

Abgeordnete

Im Ergebnis der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 hat sich das Abgeordnetenhaus am 16. März 2023 neu konstituiert. Hier dargestellt sind die Mitglieder des Abgeordnetenhauses seit 16. März 2023. Die vorherige Zusammensetzung der 19. Wahlperiode ist hier dokumentiert.

Rechte und Pflichten der Abgeordneten

Die Abgeordneten des Berliner Parlaments haben als Repräsentantinnen und Repräsentanten der Bürgerinnen und Bürger die Aufgabe, Gesetze zu erlassen und die Regierung bei ihrer Arbeit zu kontrollieren. Dabei müssen sie stets das Wohl aller Berlinerinnen und Berliner im Auge haben und dürfen sich nicht nach den Interessen Einzelner richten.
In der Geschichte Deutschlands wurden die Abgeordneten jedoch immer wieder gehindert, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Daher hat ihnen die Verfassung von Berlin verschiedene Rechte zugebilligt, um sie bei ihrer Arbeit zu schützen.

Indemnität

Die Abgeordneten dürfen wegen einer Abstimmung oder Äußerung im Parlament, in den Ausschüssen und allen weiteren Gremien, in denen sich die parlamentarische Willensbildung vollzieht, nicht strafrechtlich oder sonst in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren belangt werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen. Der Schutz der Indemnität besteht fort, wenn die Abgeordneten aus dem Abgeordnetenhaus ausscheiden.

Immunität

Die Abgeordneten dürfen wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses zur Verantwortung gezogen werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn er bei der Ausübung der Tat festgenommen wurde. Das Abgeordnetenhaus kann jederzeit verlangen, dass die Haft oder sonstige Beschränkungen der persönlichen Freiheit der Abgeordneten aufgehoben werden. Der Schutz der Immunität ist auf die Dauer der Mitgliedschaft der Abgeordneten im Abgeordnetenhaus beschränkt.

Diäten

Die Ausübung eines Abgeordnetenmandats nimmt mitunter viel Zeit in Anspruch, so dass es den Abgeordneten unter Umständen nicht mehr möglich ist, nebenbei noch einen Beruf auszuüben. Damit sich nicht wie früher nur Wohlhabende einen Sitz im Parlament leisten können, bekommen die Abgeordneten für ihre Aufwendungen eine Entschädigung, die sogenannten Diäten.

Siehe auch