Ausschüsse
Die Ausschüsse nehmen einen wesentlichen Teil des parlamentarischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses wahr. Sie haben die Vorlagen und Anträge, die ihnen vom Abgeordnetenhaus überwiesen werden, für die Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus vorzubereiten. Außer den vom Abgeordnetenhaus übertragenen Aufgaben können die Ausschüsse aus eigener Initiative Fragen besprechen, die sich auf ihren Geschäftsbereich beziehen.
Das Abgeordnetenhaus setzt grundsätzlich für jeden Geschäftsbereich des Senats einen ständigen Ausschuss ein. Die einzelnen Fraktionen sind entsprechend ihrer Stärke in den Ausschüssen vertreten. Die Ausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich (Öffentlichkeit).