1. zur Suche
  2. zur Hauptnavigation
  3. zum Inhalt
  4. zum Bereichsmenü
Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
Nach unten

Öffentlichkeit

Die Verhandlungen im Plenum des Abgeordnetenhauses sind grundsätzlich öffentlich. Im Rahmen der räumlichen Gegebenheiten ist deshalb jedermann Zutritt zu den Sitzungen zu gewähren. Die Öffentlichkeit kann für einzelne Angelegenheiten ausgeschlossen werden, wenn ein Fünftel der Abgeordneten oder der Senat dies beantragt. Über den Antrag ist in geheimer Sitzung zu beraten und abzustimmen.
Auch die Ausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag eines Ausschussmitglieds oder auf Anregung eines Senatsmitglieds können die Ausschüsse jederzeit eine Sitzung oder Teile einer Sitzung für nichtöffentlich erklären. Von dem generellen Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen sind einzelne Ausschüsse ausgenommen. So tagen beispielsweise der Petitionsausschuss und die für Rechnungsprüfung und für Vermögensverwaltung zuständigen Ausschüsse in nichtöffentlicher Sitzung.