Befriedeter Bezirk
Das Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin legt einen befriedeten Bezirk rund um den Tagungsort des Abgeordnetenhauses fest. Innerhalb des befriedeten Bezirks können Versammlungen unter freiem Himmel zu Sitzungszeiten des Abgeordnetenhauses, seiner Ausschüsse oder Organe verboten oder beschränkt werden. Voraussetzung für eine Beschränkung oder ein Verbot ist die Sorge einer Beeinträchtigung der Sitzungstätigkeiten des Parlaments, seiner Ausschüsse oder Organge oder einer Behinderung des freien Zugangs zum Abgeordnetenhaus.