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Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
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Beschlussempfehlung

Die Beschlussempfehlung bezeichnet das schriftlich vorzulegende Ergebnis der Beratung des Ausschusses über einen Vorgang, der ihm vom Abgeordnetenhaus zur Vorbereitung seiner Beschlussfassung überwiesen worden ist. Der Ausschuss kann empfehlen, dem überwiesenen Vorgang zuzustimmen, ihn abzulehnen oder mit Änderungen anzunehmen. Aus der Beschlussempfehlung ergeben sich auch die Voten der einzelnen Fraktionen.
Ist ein Vorgang mehreren Ausschüssen übermittelt worden, so legt der federführende Ausschuss dem Abgeordnetenhaus eine Beschlussempfehlung vor. Einzelne Ausschüsse (zum Beispiel der zuständige Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten) können ohne besonderen Auftrag des Abgeordnetenhauses eine ihren Geschäftsbereich betreffende Beschlussempfehlung vorlegen.