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Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
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Mandat

Das Mandat bezeichnet den gesellschaftlichen Auftrag, der dem Mitglied des Abgeordnetenhauses durch seine Wahl erteilt worden ist. Danach ist der Abgeordnete Vertreter aller Berliner. Er ist an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen (freies Mandat).