Der Haushaltsplan
Das Land Berlin muss alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben eines Jahres in einem Plan ausweisen. Man spricht in diesem Zusammenhang vom „Öffentlichen Haushalt“. Jährlich stellt der Senat, d. h. die Senatsverwaltung für Finanzen, einen Haushaltsplanentwurf mit den jeweiligen Einzelhaushalten der Verwaltungen auf. Haushaltsrechtlich möglich sind auch Haushalte für zwei Jahre, jeweils nach Jahren getrennt. Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, solche "Doppelhaushalte" vorzulegen, weil dies den Verwaltungsaufwand der Aufstellung reduziert.
Berlins Verwaltung ist zweistufig aufgebaut. Alle Aufgaben, die weder gesamtstädtisch bedeutend noch ministeriell sind, werden in Berlin von den 12 Bezirken wahrgenommen. Den Bezirken wird zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine Globalsumme, d. h. ein fixer Geldbetrag zugewiesen.
Mit dem Haushaltsgesetz und dem dazugehörigen Haushaltsplan wird festgelegt, wie viel Geld in den einzelnen Politikbereichen ausgegeben werden darf. Gleichzeitig wird damit das Budget (Etat) für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben Berlins jährlich festgeschrieben. Den Beschluss über Haushaltsgesetz und Haushaltsplan fasst das Landesparlament, also das Abgeordnetenhaus von Berlin.
Die zu erwartenden Einnahmen aus Steuern und Gebühren werden auf die Aufgaben des Landes verteilt. Mit den Einnahmen steht ein begrenzter Rahmen an Mitteln zur Verfügung, der großteils durch Verpflichtungen Berlins beispielsweise im Sozialbereich und der Bildung bereits fest gebunden ist. Die Aufteilung auf weitere Aufgaben (z.B. innere Sicherheit, Wirtschaftsförderung, Kultur) erfolgt im politischen Abstimmungsprozess des Abgeordnetenhauses.
Das Abgeordnetenhaus hat in der 19. Wahlperiode in seiner 40. Sitzung am 14. Dezember 2023 den Doppelhaushalt 2024/2025 beschlossen (s. GVBl Nr. 34 vom 23. Dezember 2023, S. 439 ff.). Er umfasst ein Haushaltsvolumen von 39.281.053.500 Euro im Jahr 2024 und von 40.907.506.204.100 Euro im Jahr 2025.
Weiter hat das Abgeordnetenhaus von Berlin in seiner 45. Sitzung am 21. März 2024 sowie in seiner 50. Sitzung am 20. Juni 2024 Nachträge zum Haushaltsplan 2024/2025 beschlossen.