Beisitzer
Die Beisitzer gehören dem Präsidium an. Sie werden vom Abgeordnetenhaus für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. In den Sitzungen des Abgeordnetenhauses bilden die Präsidentin oder der Präsident und zwei Beisitzer das amtierende Präsidium.
Die Beisitzer unterstützen die Präsidentin oder den Präsidenten bei der Leitung der Sitzung, indem sie die Redeliste führen und die Redezeit überwachen, bei Abstimmungen und Wahlen die Stimmabgabe kontrollieren und die Stimmen zählen sowie die Beschlussprotokolle prüfen. Die Beschlussprotokolle werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten und einem Beisitzer unterschrieben.