Beschlussfähigkeit
Das Abgeordnetenhaus und seine Ausschüsse sind beschlussfähig, wenn jeweils mehr als die Hälfte der gewählten Abgeordneten bzw. stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
Das Abgeordnetenhaus und seine Ausschüsse sind beschlussfähig, wenn jeweils mehr als die Hälfte der gewählten Abgeordneten bzw. stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.