Namentliche Abstimmung
Die namentliche Abstimmung dient dem Zweck, nach erfolgter Abstimmung für jeden nachvollziehbar zu machen, wer an der Abstimmung teilgenommen hat und wie die einzelnen Abgeordneten abgestimmt haben. Für die namentliche Abstimmung erhält jeder Abgeordnete drei Abstimmungskarten, die seinen Namen tragen, in drei verschiedenen Farben gehalten und mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthält sich“ gekennzeichnet sind.
Bei Aufruf seines Namens wirft der Abgeordnete seine Stimmkarte in die Wahlurne. Nachdem der Abstimmungsvorgang beendet ist, wird das Ergebnis festgestellt und vom Präsidenten verkündet. Eine namentliche Abstimmung erfolgt über einen Antrag, dem Regierenden Bürgermeister das Vertrauen zu entziehen (Misstrauensantrag). Sie ist auch dann durchzuführen, wenn dies von einer Fraktion verlangt wird.