Vizepräsident
Das Abgeordnetenhaus wählt zwei Vizepräsidenten für die Dauer einer Wahlperiode. Für ihre Wahl bedürfen sie der Zustimmung der absoluten Mehrheit. Die Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten in seiner Amtsführung und vertreten ihn bei seiner Abwesenheit oder Behinderung.