Absolute Mehrheit
Die absolute Mehrheit bezeichnet die Mehrheit der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses (Abgeordnetenmehrheit). Sie ist beispielsweise für die Wahl des Regierenden Bürgermeisters und für den Beschluss über einen Antrag, dem Regierenden Bürgermeister das Vertrauen zu entziehen (Misstrauensantrag), erforderlich.