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Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
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Qualifizierte Mehrheit

In der Regel erfolgt eine Abstimmung oder Wahl mit einfacher Mehrheit (Abstimmungsmehrheit). Qualifizierte Mehrheiten sind erforderlich, wenn in der Verfassung, in einem Gesetz oder in der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses für eine Entscheidung ausdrücklich eine andere Mehrheit verlangt wird. So bedürfen der Präsident und die beiden Vizepräsidenten für ihre Wahl der Zustimmung der Mehrheit der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses (Abgeordnetenmehrheit, absolute Mehrheit).

Einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses bedarf es beispielsweise bei der Änderung der Verfassung und der vorzeitigen Auflösung des Parlaments.