Einfache Mehrheit
Einfache Mehrheit bedeutet, dass mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen der im Plenum oder in den Ausschüssen anwesenden Mitglieder des Abgeordnetenhauses abgegeben werden (Abstimmungsmehrheit).
Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. In den Ausschüssen werden die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Die einfache Mehrheit genügt in der Regel auch für Beschlüsse des Plenums, es sei denn, dass bei einer Abstimmung oder Wahl andere Mehrheiten ausdrücklich vorgeschrieben sind.