Parlamentarische Gruppe
Parlamentarische Gruppen sind Vereinigungen von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses, die nicht die Fraktionsmindeststärke von sieben Abgeordneten erreichen. Sie müssen derselben Partei angehören oder von ihr als Wahlbewerber aufgestellt worden sein; sind diese Voraussetzungen nicht gegeben oder erfolgt die Bildung der Parlamentarischen Gruppe erst nach Konstituierung des Abgeordnetenhauses, so bedarf die Anerkennung als Parlamentarische Gruppe der Zustimmung des Abgeordnetenhauses.